Büdingen-Anfrage der Linken Liste: Bürgermeister Langensteiner-Schönborns Antworten

Autor | 14. Juli 2017

Bei der gestrigen Gemeinderatssitzung stellte die LLK-Stadträtin Anke Schwede der Stadtverwaltung Fragen zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Büdingen-Areal an der Konstanzer Seepromenade. Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass ein Schweizer Investor auf der für die Öffentlichkeit gesperrten Grünfläche offenbar ein Luxushotel von “exklusiver Qualität” für “ranghohe Personen aus Politik und Wirtschaft” bauen lassen will, inklusive Hubschrauberlandeplatz. An die Öffentlichkeit sickerte das nur durch, weil Anwohner*innen in ihren Briefkästen ein Informationsblatt vorfanden, in dem ihnen eine “Sea Palace-Hotel AG” mitteilen ließ, sie habe eine diesbezügliche Bauvoranfrage an die Stadt gestellt.

Gegen diese Pläne, von der Verwaltung inzwischen bestätigt, regt sich Widerstand: Der Verein “Bürgerpark Büdingen”, der eine der raren innerstädtischen Grünflächen erhalten will, hatte am vergangenen Sonntag, von einigen Anwohner*innen informiert, kurzfristig zu einer Versammlung eingeladen. Die rund 100 Teilnehmer*innen zeigten sich entschlossen, die Hotelpläne nicht hinnehmen zu wollen. Kritisiert wurde insbesondere die Heimlichtuerei der Stadt, denn noch am 27. Juni hatte Oberbürgermeister Burchardt bei einer CDU-Veranstaltung auf Nachfrage behauptet, von der Angelegenheit nichts zu wissen.

Wir dokumentieren die schmallippigen Antworten, die Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn im Gemeinderat auf Anke Schwedes Fragen fand.

1) Welche Erkenntnisse liegen über den Schweizer Investor, Sea Palace AG, vor?
Langensteiner-Schönborn: Eine Auskunft ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. [Zwischenruf Stadtrat Holger Reile, LLK: Der Hotelier heißt Hans-Jürg Buff, dem in St. Moritz und im Engadin mehrere Luxus-Hotels und auch Nachtclubs gehören.]

2) Gilt auch aktuell noch der Bebauungsplan von 1987, der das Gebiet als Sonderbaufläche für ein Hotel ausweist bzw. die Baugenehmigung, die alle drei Jahre verlängert wurde?
Langensteiner-Schönborn: In beiden Fällen: Ja, der alte Bebauungsplan und die Baugenehmigung sind gültig.

3) Wie viele und welche maximale Höhe der Baukörper sind geplant?
Langensteiner-Schönborn: Es sind gestaffelte Baukörper geplant, einer mit 417,35 qm und einer mit 422,70 qm und Technikgeschoss. Im TUA am 18. Juli wird es auf Antrag der FGL-Fraktion im nichtöffentlichen Teil einen mündlichen Sachstandsbericht zu der umfangreichen Bauvoranfrage Büdingen geben.

4) Ist es zulässig, einen Hubschrauberlandeplatz an diesem Ort zu realisieren?
Langensteiner-Schönborn: Die Baurechtsbehörde prüft dies, die eingereichten Unterlagen sind nicht vollständig und müssen vom Bauherrn ergänzt werden.

5) Und last but not least: wird der Park in Gänze bzw. großen Teilen weiterhin öffentlich zugänglich sein?
Langensteiner-Schönborn: Die sogenannten Gehrechte [meint er Wegerechte?, d. Verf.] gelten weiterhin, im vorderen Bereich ist ein öffentliches Café geplant. Welche Teile nicht zugänglich sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.

Eine allgemeine Information gab es vom Bürgermeister noch zum Schluss: Im Baugenehmigungsverfahren könnten die benachrichtigten AnwohnerInnen ihre Einwendungen nun innerhalb der nächsten vier Wochen schriftlich vorbringen. Die Baurechtsbehörde prüfe dann, ob deren Rechte durch das Bauvorhaben beeinträchtigt sein könnten.

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