Anschlussunterbringung Egg: Fragen an den Bürgermeister

Autor | 4. Oktober 2015

Eine der Anschlussunterbringungen für Flüchtlinge wollte die Konstanzer Stadtverwaltung bekanntlich auf dem Egger Dorfplatz errichten lassen. Im Gemeinderat fanden diese Pläne mehrheitlich Unterstützung. Nach wochenlangen Auseinandersetzungen mit einem Teil der Anwohner_innen hatte die Stadtverwaltung schließlich einen alternativen Standort am Rande des Ortsteils vorgeschlagen, der eigentlich schon auf der letzten Gemeinderatssitzung zur Abstimmung vorliegen sollte. Doch kurz vorher ruderte man im Rathaus wieder zurück: es gebe unter anderem naturschutzrechtliche Vorbehalte gegen das neue Areal. Die Räte wurden mit dem Hinweis vertröstet, sobald ein Ergebnis der Prüfung vorliege, würden sie davon unterrichtet. Mittlerweile sind nun auch kritische Stimmen gegen den neuen Standort laut geworden, so kritisiert der BUND, dass damit ohne Not Grünflächen geopfert würden; die Naturschützer_innen plädieren dagegen für den ursprünglich geplanten Bauort der Unterkunft. Angesichts dieser zunehmend unübersichtlichen Gemengelage und der Dringlichkeit des Vorhabens, es geht auch um Fördergelder des Landes, wollte es LLK-Stadträtin Anke Schwede jetzt genau wissen und formulierte fünf Fragen an Bürgermeister Andreas Osner:

„Sehr geehrter Herr Osner,
auf der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Tagesordnungspunkt ‚Anschlussunterbringung Egg‘ abgesetzt, da es einen naturschutzrechtlichen Vorbehalt gegenüber der sogenannten Alternativfläche südlich des Flurweges zwischen Mainaustraße und L 219 in Egg gebe, der geprüft werden müsse. Es hieß am 24.09.2015, dass den StadträtInnen in den nächsten Tagen die Ergebnisse dieser Prüfung zugehen werden.

Die Linke Liste Konstanz bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann werden die Ergebnisse der naturschutzechtlichen und sonstigen Prüfung vorliegen und bekanntgegeben?

2. Könnten durch die Prüfung der Alternativfläche(n) die bereits bewilligten Landes-Fördergelder gefährdet sein, welche Termine sind zu beachten, um deren Verlust auszuschließen?

3. Wird der Plan und Beschluss des Gemeinderats, eine Anschlussunterbringung für Flüchtlinge in Egg zu realisieren und bis Ende März 2016 mit dem Bau zu beginnen, weiterverfolgt?

4. Wenn ja: Zieht die Verwaltung andere Standorte in Egg für den Bau der Anschlussunterkunft für den Fall in Betracht, dass die allfälligen Prüfungen negativ ausfallen sollten?

5. Prüft die Verwaltung auch die Möglichkeit, die unterzubringenden Flüchtlinge auf mehrere, dezentrale Unterbringungen zu verteilen?“

red

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