„Bürgerbegehren gegen Flüchtlinge läuft ins Leere“

Autor | 19. März 2016

Konstanzer Wutbürger drohen mit einem Bürgerbegehren, mit dem sie die Unterbringung von Flüchtlingen in der Nähe des Hörnles verhindern wollen. In der Gemeinderatssitzung am 17.4. machte Oberbürgermeister Uli Burchardt schon einmal klar, wie sich die Erfolgsaussichten eines solchen Begehrens aus seiner Sicht darstellen. Man erinnert sich: In Konstanz sollen Flüchtlinge auf dem Gelände eines Tennisparks nahe dem Hörnle untergebracht werden, und das hat etliche Konstanzer Bürger im Verein mit rechten Demagogen auf die Barrikaden gebracht. Nachdem sie in der letzten Gemeinderatssitzung dem Oberbürgermeister ihre Protestunterschriften überreicht hatten, planen sie jetzt scheint’s ein Bürgerbegehren gegen diese Flüchtlingsunterkunft.

Es lässt sich unschwer absehen, dass ein solches Begehren nur das erste in einer langen Reihe von Begehren gegen jegliche Erst- oder Zweitunterkünfte für Flüchtlinge in Konstanz wäre, zumindest sofern sie den gutbürgerlichen Wohnvierteln nahekommen.

Rechtlich chancenlos?

Oberbürgermeister Uli Burchardt erläuterte seine Sicht der Dinge: Alles, was die Stadt Konstanz mit dieser Erstunterkunft zu tun hat, ist die Vermietung des Geländes an den Landkreis Konstanz, der dort dann eine Unterkunft für Flüchtlinge errichten und betreiben will. Diese Vermietung hat der Rat bereits beschlossen, und so steht der Vertragsunterzeichnung rechtlich nicht mehr viel im Wege.

Ein Bürgerbegehren mit anschließender Abstimmung müsste zuerst einige Hürden nehmen: So müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Vermietungsbeschluss, den der HFA (Haupt- und Finanzausschuss) des Konstanzer Gemeinderates am 08.3. fasste, rund 4800 gültige Unterschriften, die das Begehren unterstützen, vorgelegt werden. Danach muss dann der Gemeinderat noch über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.

Begehren hat keine aufschiebende Wirkung

Erst mit dem Zulässigkeitsbeschluss des Konstanzer Gemeinderates beginnt überhaupt eine Sperrwirkung. Erst ab diesem Zeitpunkt also wäre eine Vermietung bis zur Volksabstimmung angehalten, bis dahin kann die Stadt Konstanz die Vermietung weiter vorantreiben. Da es einen gültigen Beschluss des Gemeinderats zur Vermietung des Grundstücks gibt und keinerlei sonstige Hinderungsgründe vorliegen, kann der Konstanzer OB den Mietvertrag mit dem Landkreis jederzeit unterzeichnen. In dem Moment, in dem der Mietvertrag zwischen Stadt und Landkreis unterzeichnet ist, ist das Bürgerbegehren gegenstandslos. Es ist nämlich nicht möglich, per Bürgerbegehren die Vermietung der Immobilie an den Landkreis rückgängig zu machen.

Begehren läuft ins Leere

Wenn die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters richtig ist, hat das Bürgerbegehren also selbst dann, wenn genug Unterschriften zusammenkommen, praktisch keine Aussicht auf Erfolg. Denn, und daran ließ Burchardt keinen Zweifel, er wird den Mietvertrag sofort unterschreiben, wenn die Vertragsdetails geklärt sind.

Es steht also zu hoffen, dass Konstanz die durchaus zu erwartenden fremdenfeindlichen Debatten im Umfeld eines solchen Bürgerbegehrens noch einmal erspart bleiben. Wenn der Oberbürgermeister mit seiner Darstellung recht hat, wäre das ein – nach dem beschämenden Ausgang der Landtagswahl durchaus erfrischender – Etappensieg gegen Wutbürger, Flüchtlings„kritiker“ und ähnliches Gelichter.

O. Pugliese

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