“Bürgerfragestunde”: Gemeinderat schränkt Rederecht für EinwohnerInnen ein

Autor | 19. Oktober 2014
OB beim Jahresempfang

OB im Gespräch mit KonstanzerInnen. Im Gemeinderat scheinen ihm Fragen eher lästig zu sein (Bild: konstanz.de).

Bürgernähe, Offenheit, Transparenz – das sind die Attribute, mit denen der Konstanzer Oberbürgermeister Uli Burchardt sich selbst am liebsten in Verbindung bringt. Doch in der Realität hat dieses Bild schon häufig Schrammen abbekommen, zuletzt war es bei der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag wieder soweit. Da wollte der OB von den Stadträten ein Votum für eine Änderung der Geschäftsordnung, unter anderem sollte der Paragraph 21a umformuliert werden. Der regelt das Recht von “Einwohnerinnen und Einwohnern” bei Ratssitzungen während einer “Bürgerfragestunde” ihre Anliegen vorzubringen. Dieses Recht wird durch die Neufassung empfindlich eingeschränkt. Zum einen sollen Beiträge sich nur noch „auf das Aufgabengebiet des Gemeinderats oder des Oberbürgermeisters beziehen und für eine Behandlung in öffentlicher Sitzung geeignet sein“. Außerdem dürfen zukünftig nur „zwei Angelegenheiten“ in nicht mehr als drei Minuten angesprochen werden, Nachfragen sind nicht mehr möglich. Und auch die Antwortpflicht der Verwaltung will Burchardt lockern.

Für die Linke Liste eine nicht zu akzeptierendes Einschränkung von Mitsprachemöglichkeiten. Stadträtin Anke Schwede protestierte gegen die geplante Neuformulierung und forderte die Mandatsträger auf, den Antrag abzulehnen: “Die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Konstanz sieht unter anderem vor, das Rederecht bzw. die Redezeit von Bürgerinnen und Bürgern zu beschneiden – diesem Ansinnen werden wir nicht zustimmen”. Es sei nicht hinnehmbar, “das Rederecht von Bürgerinnen und Bürgern in der Fragestunde auf nur zwei Themen mit jeweils drei Minuten Redezeit zu beschränken”. Die Formulierung „Von einer Beantwortung von Fragen muss abgesehen werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern oder wenn sie nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen“ sähe die Linke Liste “als Gummiparagraphen, der abzulehnen ist.” Die LLK-Stadträtin weiter: “Als bürgernah und demokratisch lässt sich der vorliegende Vorschlag der Verwaltung wahrlich nicht bezeichnen, zumal die Fragestunde bisher nur in einigen wenigen Ausnahmefällen ‘überstrapaziert’ wurde.”

Da die Geschäftsordnung noch in einem anderen Punkt geändert werden sollte, beantragte Schwede, über den Paragraphen 21a getrennt abzustimmen, eine knappe Mehrheit stimmte dem zu. Für die vom Oberbürgermeister gewollte Änderung des Paragraphen votierte allerdings dann eine große Mehrheit der Ratsmitglieder. BürgerInnennähe sieht anders aus.

Jürgen Geiger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert