Ein halber Rückzieher des Landrats genügt nicht

Autor | 16. November 2015

Landrat-HämmerleKein WLAN für Flüchtlinge – das war bislang Hämmerles Credo. Der Landrat, so tönte er im Kreistag und bei anderen Anlässen, zuletzt in einer aktuellen Medien-Mitteilung, lehnt „kostenloses WLAN für Asylbewerber in den Flüchtlingsunterkünften grundsätzlich ab“. Jetzt ein halber Rückzieher: „Eine Ausnahme hiervon könnte es möglicherweise in den Notunter­künften geben.“ Versuchsweise soll WLAN in die Notunterkunft der Zeppelin-Gewerbeschule in Konstanz kommen.

Das ist halbherzig und verspätet. Wenn der Konstanzer Landrat Frank Hämmerle (s. Foto) wirklich, wie zu hören war, befürchtet, dass Asylbewerber hübsche Urlaubsfotos nachhause schicken oder gar dem IS kostenlos Tipps zur Verfügung stellen könnten, dann verliert dieses Argument mit dieser Entscheidung seine Wirkung. Denn warum soll in Notunterkünften anderes als in Erstunterbringungslagern gelten?

Schon in der letzten Sitzung des Kreistages war angeregt worden, WLAN in den Konstanzer Unterkünften in der Stein- und in der Luisenstraße zu installieren. Auch im Konstanzer Gemeinderat war diese Forderung laut geworden. Auch die Linke Liste und die LINKE hatten den kostenlosen Netzzugang für Geflüchtete als “Gebot der Humanität” vehement verlangt. Und in der darauf nicht nur auf seemoz breit geführten Debatte in der Öffentlichkeit hatten sich sogar IT-Unternehmen angeboten, die WLAN-Einrichtung in Form einer Spende zu realisieren. Ein deutliches ‘Nein’ war bislang Hämmerles einzige Reaktion.

Nun also ein halber Rückzieher – und der auch noch verzögert. Denn erst „Mitte Dezember“ soll eine Testphase in der Zeppelin-Gewerbeschule starten. Warum erst in einem Monat? Und was will man denn dann testen, wenn gleichzeitig das Konstanzer Stadtgebiet WLAN-tauglich ausgerüstet wird und eben diese Firmen sich anbieten, diesen Service auf die Flüchtlingsunterkünfte auszuweiten?

Die Verweigerungsposition des Landrats bröckelt also. Und er wäre gut beraten, nicht erst bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 14.12. zu warten, um eine Kehrtwende zu vollziehen. Auch bei anderen Entscheidungen hat schon das Eilverfahren (mit nachträglicher Zustimmung des Kreistages) gegriffen – warum nicht auch hier?

hpk/red (erschien zuerst bei seemoz)

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