„Es bleibt wohl nur die Revolution“ – Einblick in rechtliche und ökonomische Auswirkungen von TTIP

Autor | 18. Oktober 2014

Demokratie statt Konzernmacht! Stoppt TTIP, TISA, CETA!In ihrem Vortrag am 14. Oktober im Treffpunkt Petershausen konnten die beiden Aktiven aus der Linksjugend [‘solid] Konstanz, Simon Pschorr und Simon Buchwald, ihren Zuhörern wahrlich keine freudigen Botschaften mitteilen. Als Studierende der Rechtswissenschaft und der mathematischen Finanzökonomie besaßen sie aber ideale Voraussetzungen, um kenntnisreich über ein Thema zu referieren, das seit Monaten die politische Diskussion in Europa anheizt: Die Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) und CETA (Kanadisch-Europäisches Freihandelsabkommen) in ihren internationalen juristischen und ökonomischen Auswirkungen.

Diese Verträge werden zwar schon seit vielen Monaten durch ein breites Spektrum europäischen Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und linker Parteien kritisiert; auch in Konstanz hat sich unter Beteiligung der Linken Liste und der Linksjugend ein lokales Bündnis gegründet, das am europäischen Aktionstag am 11. Oktober erfolgreich mehrere hundert Unterschriften für eine Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP sammeln konnte. Allerdings waren sich die beiden Referenten einig, dass der massive Protest durch eine intensive Diskussions- und Informationskampagne begleitet werden sollte, denn TTIP und andere Freihandelsabkommen dieser Art stellten nur die nächsten Schritte auf einem Weg in der Entwicklung des modernen Kapitalismus dar, der zunehmend die Lebensgrundlagen von Menschen weltweit gefährdet. In diesem Sinn konnten die beiden Studierenden an jenem Abend sicherlich Aufklärungsarbeit leisten.

Ein Gericht, das keines ist, als Interessenvertretung der Wirtschaftsmächtigen

Simon Pschorr führte zunächst aus, wie sich der umstrittene Investitionsschutz als geplanter Bestandteil von TTIP historisch entwickelte. Erstaunlicherweise 1959 in der BRD erfunden, sollten diese Schutzregelungen in erster Linie Investitionen westlicher Unternehmen in politisch instabilen Ländern sichern und der einheimischen Wirtschaft neue Märkte eröffnen. Neben Klauseln, die willkürliche Enteignungen verbieten und die Bevorzugung von Investoren anderer Staaten durch das betreffende Land ausschließen sollten, bewertete Pschorr besonders die sogenannten „Umbrella-Clauses“ sehr kritisch. Diese sollen alle Praktiken eines Staates verhindern, die gegen Treu und Glauben verstoßen, also die Gewinnerwartungen durch Investitionen in ihrem Wert gefährden – eine Regelung, die durch findige Wirtschaftsjuristen buchstäblich in jeder denkbaren Art ausgelegt werden kann und die somit alle wirtschaftspolitisch relevanten staatlichen Maßnahmen betrifft. Damit wird der rechtliche Status quo zum Zeitpunkt einer Freihandelsvereinbarung festgeschrieben und die demokratische Entscheidungsgewalt eines gesamten Staates extrem eingeschränkt.

Dies wird dadurch ermöglicht, dass Streitigkeiten über die Verletzung von Investitionsschutzabkommen vor dem ICSID (Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten) beigelegt werden, nach Pschorrs Worten „die wahnwitzigste Einrichtung, die die Rechtsprechung jemals hervorgebracht hat.“ Weil nationale Gerichte der betroffenen Länder bewusst umgangen werden sollen, wurde diese internationale Gerichtshof eingerichtet, der im eigentlichen Sinne gar keiner ist: Statt Rechtsprechung findet Interessenvertretung statt, da die drei „Richter“ aus einem kleinen Zirkel renommierter wirtschaftsnaher Anwälte ausgewählt werden. Ein Prozessrecht wird vor jedem Fall neu bestimmt, Verhandlungen finden nicht öffentlich statt und es gibt keine Einheitlichkeit in der Entscheidungsfindung. Allerdings gewann dieser Gerichtshof seit den 90er Jahren erheblich an Bedeutung, als Firmen begannen, auf der Grundlage politischer Entscheidungen betroffener Staaten mit Erfolg Schadenersatzleistungen in Milliardenhöhe einzuklagen. Eine immer weiter steigende Zahl von Klagen (98 im vergangenen Jahr) belegt die wachsende Beliebtheit dieses „Geschäftsmodells“, das im CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada und wohl auch in TTIP als völkerrechtliche Verpflichtung der beteiligten Partner verankert werden soll.

 Konkurrenz und schrankenloses Wachstum: Die Ideologie hinter TTIP

Dass neben diesen düsteren Aussichten noch nicht einmal die wirtschaftlichen Auswirkungen von TTIP und Co. als positiv zu bewerten sind, legte Simon Buchwald in seinem Vortragsteil dar. Denn „es handelt sich bei TTIP um eine Handelsumlenkung“: Folge des Abkommens könne keine „aus dem Nichts“ entstandene neue Nachfrage nach Produkten aus dem gemeinsamen europäisch-amerikanischen Wirtschaftsraum sein, sondern die Sicherung des Wohlstands der „westlichen Welt“ im Wettbewerb mit aufstrebenden Schwellenländern stelle das eigentliche Ziel dar. Selbst die optimistischen Studien gingen von einem Rückgang des Handelsumfangs zwischen Europa/USA und verschiedenen Entwicklungs- und Schwellenländern von bis zu einem Drittel aus. Dies könnte sich noch verschärfen, je nachdem wie viele „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ wie Qualitätsstandards oder Umweltschutzregelungen zwischen den westlichen Partnern (nach unten) angeglichen werden. Preise und Absetzbarkeit neuer Produkte zwischen Europa und den USA würden so erhöht, während andere Länder auf dem hiesigen Markt das Nachsehen haben, sollten sie sich nicht den niedrigeren Standards anpassen.

Dies sei auch der Grund, weshalb die Welthandelsorganisation WTO oder die Doha-Runde der Entwicklungsländer nicht in die Verhandlungen miteinbezogen werden: Die Zielsetzung, welche die Verhandlungsführer verfolgten, umfasse ausschließlich die Wohlstandssicherung für „unsere“ Wirtschaftsregion, definiert als möglichst hohes Wirtschaftswachstum und hohe Profitraten der Konzerne ohne Rücksicht etwa auf die zunehmende soziale Spaltung in Arm und Reich. „Die Ideologie, die hinter diesen Abkommen steht, sieht den Staat als Hemmnis und als Problem für das Agieren auf dem Markt“, weshalb seine Gestaltungsmacht durch den Investitionsschutz weitgehend ausgeschaltet werden soll. So wird ein eigentlich sittenwidriger Vertrag auf Kosten Dritter geschlossen, nämlich sowohl zum Nachteil der BürgerInnen in den USA und der EU als auch der Entwicklungs- und Schwellenländer.

 Aktionsmöglichkeiten: Bewahren wir uns eine selbstbestimmte Zukunft!

In der anschließenden Diskussion nach den beiden Vorträgen wurde vor allem die Frage erörtert, welche Möglichkeiten der Zivilgesellschaft gegeben sind, um noch gegen TTIP vorzugehen: Da die Verhandlungen rechtlich abgesichert seien, so Simon Pschorr, könne man nur die Hoffnung in einen Erfolg der neuen Europäischen Bürgerinitiative setzen; diese setzt vor dem eigentlichen Abschluss des Abkommens zu dessen Verhinderung an, während es danach extrem schwierig sein könnte, die negativen Folgewirkungen einzudämmen. Dann bleibe „nur die Revolution“, denn sogar eine Ewigkeitsklausel sei in der Diskussion, um die Vereinbarungen in TTIP unumkehrbar zu machen.

Notwendig sei eine weitere Politisierung und Sensibilisierung der Bevölkerung für die Materie, deren Verständnis für die hochkomplexen juristischen Zusammenhänge häufig fehlt und die die Bedrohung noch nicht richtig erfasst. Neben einer intensiven Unterschriftensammlung müsse man ebenso auf öffentliche Mandatsträger schon auf Gemeinde- und Kreisebene Druck ausüben, sich gegen TTIP auszusprechen. Es gelte, auch ihnen die Ansage zu vermitteln: „Es kann nicht sein, dass wir uns die Zukunft nehmen lassen!“ Ein Appell, der als bleibende Botschaft dieses Abends sicherlich allen Zuhörern im Gedächtnis bleiben wird.

Konstantin Eisel

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