Ferienwohnungen: München zwingt Airbnb zu Auskünften – Konstanz auch?

Autor | 28. Februar 2019

Ein Gericht hat die Buchungsplattform Airbnb dazu verdonnert, Fragen der Stadt München zur Überlassungsdauer vermittelter Ferienwohnungen zu beantworten. In der bayerischen Landeshauptstadt gilt wie in Konstanz ein Zweckentfremdungsverbot, das die Vermietung von Privatunterkünften zu gewerblichen Zwecken nur für wenige Wochen erlaubt (in München acht, in Konstanz sechs Wochen). LLK-Stadträtin Anke Schwede wollte bei der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag (26.2.) nun von Oberbürgermeister Uli Burchardt wissen, ob die Stadtverwaltung, gestützt auf das Urteil, entsprechende Schritte plant, um über Auskünfte der vielfrequentierten Buchungsplattformen Verstößen gegen die Zweckentfremdungssatzung auf die Spur zu kommen.

Eine ähnliche Anfrage hatte am 19.2. schon die FGL gestellt und zudem ein öffentliches Ferienwohnungs-Register angeregt. Wir dokumentieren die Anfrage der LLK-Stadträtin und ein Schreiben des Oberbürgermeisters, das Auskunft über allfällige Aktivitäten der Verwaltung gibt. Danach hat der OB schon im Dezember dem Baurechts- und Denkmalamt einen Prüfauftrag erteilt, will mit Maßnahmen aber abwarten, bis das Urteil Rechtskraft erlangt. Mittlerweile wurde bekannt, dass Airbnb beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hat. Die LLK hat die Forderung nach einem Ferienwohnungs-Register begrüßt und regt zugleich an, nach dem Vorbild Münchens ein “Fahndungsteam” zu bilden, das Verstößen gezielt nachgeht.

jüg


Anke Schwede

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
EigentümerInnen dürfen ihre Wohnungen nach der gültigen Konstanzer Zweckentfremdungssatzung nicht länger als sechs Wochen zu gewerblichen Zwecken vermieten. Die Überprüfung, ob diese Frist in allen Fällen eingehalten wird, ist aufwändig, es ist deshalb zu befürchten, dass Verstöße ungeahndet bleiben. Eine Möglichkeit, dies zu kontrollieren, besteht seit Kurzem darin, Auskunft von Buchungsplattformen wie Airbnb, fewo-direkt.de, booking.com und anderen Unternehmen einzuholen, die sich auch auf die Vermittlung von Ferienwohnungen spezialisiert haben. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Dezember 2018 ist Airbnb verpflichtet, den Kommunen auf Anfrage entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen (siehe dazu: http://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2018_12_13.pdf und MieterZeitung, Ausgabe Februar 1/2019, S. 8ff).

Unsere Anfrage lautet: Nutzt die Verwaltung diese Möglichkeit, um herauszufinden, wer Wohnungen zu Ferienzwecken länger vermietet als laut Zweckentfremdungssatzung erlaubt bzw. sind solche Anfragen geplant?

Anke Schwede


OB Burchardt

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Antrag vom 19.02.19 beantragt die FGL, ein offizielles und freizugängliches Register der Ferienwohnungen in Konstanz zu schaffen.
An dieser Stelle kann ich Ihnen mitteilen, dass ich bereits im Dezember 2018 einen entsprechenden Prüfungsauftrag an das Baurechts- und Denkmalamt gegeben habe.
Bezüglich des von Ihnen zitierten Urteils der Stadt München gegen Airbnb ist derzeit noch nicht bekannt, ob nicht seitens des Unternehmens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt wurde. Die Verwaltung hält es daher für sinnvoll, die endgültige Rechtskraft des Urteils abzuwarten.

Sobald mir neue Informationen vorliegen werde ich Sie natürlich umgehend informieren. Ich gehe daher davon aus, dass sich derzeit eine Behandlung Ihres Antrags erübrigt.

Mit freundlichen Grüßen,
Uli Burchardt
Oberbürgermeister

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