Gemeinderat beschließt Resolution für kommunales Wahlrecht für “Drittstaatsangehörige”

Autor | 26. Juli 2014

Kommunales-Wahlrecht-für-alleDer politische Willen von mehr als 4.500 Menschen in Konstanz findet im Ergebnis der Kommunalwahlen vom Mai keine Berücksichtigung. Hartnäckig verweigert nämlich der bundesdeutsche Staat MigrantInnen, die keinen deutschen Pass haben und nicht aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammen, immer noch das Wahlrecht. Noch nicht einmal auf kommunaler Ebene gesteht man den sogenannten Drittstaatsangehörigen dieses fundamentale Recht auf politische Mitwirkung zu; und das, obwohl sie mehrheitlich seit Jahren in Deutschland leben und arbeiten, der hiesigen Rechtsordnung unterworfen sind, Steuern und Abgaben zahlen und auch allen sonstigen Anforderungen nachkommen, die das Gemeinwesen seinen BürgerInnen abverlangt. Das Recht dieses mitzugestalten verweigert ihnen der Staat jedoch. Gegen diese diskriminierende Behandlung regt sich inzwischen im ganzen Land Widerstand, so auch in Konstanz. Der Gemeinderat sah sich bei seiner letzten Sitzung mit einem Antrag aus dem Forum für Integration konfrontiert, eine Resolution zum Thema “Kommunales Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen” zu verabschieden. Der Beitrag von LLK-Stadträtin Anke Schwede, mit dem sie begründete, warum das kommunale Wahlrecht für diese Menschen längst überfällig ist.

“Seit langem schon fordert die Linke Liste ein Wahlrecht für alle Konstanzer EinwohnerInnen und Einwohner. Seit 1992 besitzen immerhin EU-BürgerInnen hierzulande ein kommunales Wahlrecht. Für die vielen Menschen aus anderen Ländern aber, die in unserer Stadt leben, arbeiten, Steuern zahlen und ihren sonstigen Verpflichtungen nachkommen, gilt das nach wie vor nicht. Wir vertreten die Auffassung, dass ein gelingendes Gemeinwesen nur möglich ist, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen an Entscheidungen beteiligt sind, die sie vor Ort betreffen. Dazu gehört in erster Linie die Wahl des Gemeinderats als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde.

In vielen EU-Ländern wie Schweden, Dänemark oder den Niederlanden ist das kommunale Wahlrecht für Nicht-Unionsbürger bereits eine Selbstverständlichkeit, insgesamt sind es 16 fortschrittliche Staaten.

Dass bei rund 66.000 Wahlberechtigten in Konstanz gegenwärtig immer noch fast 5.000 Menschen dieses zentrale demokratische Recht vorenthalten wird, weil sie nicht über den richtigen Pass verfügen, darf nicht weiter hingenommen werden. Nicht alle MigrantInnen, die bereits lange in Konstanz leben, können oder wollen die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.

Wir fordern deshalb alle Ratskolleginnen und -kollegen auf, die Resolution ‘Kommunales Wahlrecht von Drittstaatenangehörigen’ zu unterstützen. Es wird Zeit, dass der Grundsatz: ‘Hier, wo ich lebe, will ich wählen’ endlich umgesetzt wird.”

Der Rat hat die Resolution schließlich mit großer Mehrheit beschlossen, lediglich die CDU-Fraktion votierte geschlossen dagegen – wieder mal ein Beleg für die ewiggestrige Weltsicht der Unionschristen.

Jürgen Geiger

Resolution des Gemeinderates Konstanz an den Landtag zum Thema „Kommunales Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen (nicht EU)“

Resolution und Antrag an den Landtag

Wir bitten unsere Landtagsabgeordneten Sigfried Lehmann (GRÜNE), Hans-Peter Storz (SPD) und Wolfgang Reuter (CDU) um Unterstützung, indem sie folgenden Antrag im Landtag einbringen.

Der Landtag wolle beschließen

Die Landesregierung wird gebeten, durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dauerhaft in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten ein kommunales Wahl- und Abstimmungsrecht erhalten.

Begründung

Die Bundesratsinitiative ist notwendig, um die bestehende Diskrepanz zwischen dem Wahlrecht deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörigen aufzuheben. Mit der Einführung des aktiven und passiven Kommunalwahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger hat sich der Begriff des Staatsvolks, an den das Wahlrecht aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts geknüpft war, grundlegend weiter entwickelt. Die Diskriminierung der dauerhaft in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen, die Teil unserer Gesellschaft sind, der Rechtsordnung unterworfen und z.B. durch die Steuerpflicht in gleicher Weise verpflichtet sind, muss beendet werden. Die Menschen aus Drittstaaten sollen in gleicher Weise an der Gestaltung ihrer örtlichen Lebensverhältnisse teilhaben können, wie ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger. 16 EU-Länder haben dieses Recht, das Verbände, EU-Kommission und Expertinnen und Experten fordern, bereits umgesetzt. Das geforderte Wahlrecht umfasst selbstverständlich auch das Recht, sich an Referenden und Abstimmungen zu beteiligen.

Der identische Antrag wurde 2013 in den Schleswig-Holsteinischen Landtag unter dem Titel „Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger“ eingebracht.

Konstanz, den 3. Juni 2014
Elke Cybulla

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert