Grün-Rot lässt wieder abschieben: 121 Flüchtlinge aus Baden-Württemberg betroffen

Autor | 28. April 2015
Sammelabschiebung-22-02-15

Bild von der Sammelabschiebung im Februar (Foto: Radio Dreyeckland).

Radio Dreyeckland (RDL) meldet, dass am heutigen Dienstagvormittag wieder Flüchtlinge aus Baden-Württemberg abgeschoben wurden. Nach Auskunft des zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe zwangen die Behörden insgesamt 121 Menschen aus dem ganzen Bundesland, ein Flugzeug mit Ziel Kosovo zu besteigen.

Nach unserem Kenntnisstand befanden sich keine Asylsuchende aus der Region Konstanz darunter. Laut Informationen von RDL waren unter den Betroffenen erneut auch wieder Flüchtlinge aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe und ihren Außenstellen (weitere Informationen hier).

Gestern hatte die Karlsruher Linke-Bundestagsabgeordnete Karin Binder einen Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann und Regierungspräsidentin Kressl öffentlich gemacht, in dem sie an die Landesregierung und alle Verantwortlichen appelliert, keine Abschiebungen von Roma-Flüchtlingen durchzuführen sowie allen, die hierher geflüchtet sind, aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.

WORTLAUT | Offener Brief an die Landesregierung: Drohende Abschiebung von Flüchtlingen in Länder des ehemaligen Jugoslawiens

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Kressl,

wie ich erfahren musste, stehen für morgen, Dienstag den 28.April, weitere Sammelabschiebungen in die Länder des ehemaligen Jugoslawiens an. Wieder sollen Angehörige der Roma in vermeintlich „sichere Herkunftsländer“ abgeschoben werden. Insbesondere Familien mit vielen Kinder werden wieder davon betroffen sein. Sie sind sich ebenso im Klaren wie ich, dass diesen Familien in ihren vermeintlichen Heimatländern Diskriminierung, Verfolgung und ein menschenunwürdiges Leben in Armut und ohne jede Perspektive droht. Deshalb bitte ich Sie dringend und fordere ich Sie auf, alles zu unternehmen, diese Abschiebungen zu stoppen und den Menschen das Bleiberecht und den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.

Deutschland trägt gegenüber den Roma auf Grund seiner jüngeren Geschichte eine besondere Verantwortung. Über 25.000 Angehörigen der Roma wurden im Nationalsozialismus allein in Deutschland ermordet. Historiker schätzen die Zahl der Ermordeten in Europa auf über 200.000.

Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags stellte dazu fest: „Das Tatbestandsmerkmal der ‚humanitären Gründe‘ betrifft Fälle, in denen zwar keine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, Deutschland aber aufgrund besonderer Umstände eine moralische Verpflichtung trifft.“ (Deutscher Bundestag, wissenschaftlicher Dienst, 063/14)

Aus der historischen Verantwortung Deutschlands ergibt sich die moralische Verpflichtung zur Aufnahme bestimmter Flüchtlingsgruppen, was auch von der Bundesregierung mit Bundestags-Drucksache 11/8439 anerkannt wurde.

Bereits der Fall der Familie Ametovic aus Freiburg, einer alleinerziehenden Mutter mit sechs kleinen Kindern, hätte aus humanitären Gründen ein Bleiberecht erfordert. Der Familie Ametovic muss die Wiedereinreise und der Aufenthalt in Freiburg ermöglicht werden. Auch dafür bitte ich Sie um Unterstützung und die entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungen.

Wie viele andere appelliere ich an die Landesregierung und alle Verantwortlichen, keine Abschiebungen von Roma-Flüchtlingen durchzuführen sowie allen, die hierher geflüchtet sind, ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu erteilen.

Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Binder, MdB

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert