Linksjugend will Cannabis-Shop

Autor | 8. Mai 2015

Die Linksjugend solid Konstanz, Jugendorganisation der Partei DIE LINKE, tritt für die Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten ein. Sie möchte ein Pilotprojekt starten, in dessen Rahmen legaler Anbau und Veräußerung von THC-haltigen Pflanzen ausprobiert werden soll. Dazu soll ein Cannabis-Shop gegründet werden. Geplant ist ein entsprechender Antrag an Kreistag und Gemeinderat. Der Kreisverband der Linkspartei und die Linke Liste haben schon Unterstützung signalisiert. In einer Stellungnahme begründet Simon Pschorr den Vorstoß der Linksjugend.

WORTLAUT | Cannabis-Shop e.V. | Seit Jahren setzen sich führende Juristen, Polizeifunktionäre und Suchtpräventionsforscher für eine Legalisierung von Marihuana ein. Die Strafverfolgung des Umgangs mit der im Vergleich zu Alkohol und Tabak gesundheitlich ungefährlichen Droge hat schwere Folgen für die Konsumenten. Durch den Einstieg in die strafrechtlich verfolgte Drogenszene verlieren Cannabis-Konsumenten die Hemmung vor Beschaffungsdelikten. Es wird Kontakt mit harten Drogen hergestellt, die häufig durch die gleichen Dealer verkauft werden und damit einen Anreiz schaffen, tatsächlich hochgefährliche Substanzen zu konsumieren. Durch die strafrechtlichen Konsequenzen können Biographien zerstört werden und eine Integration in Zivilgesellschaft und Arbeitsmarkt durch Vorstrafen erheblich gehemmt werden.

Zugleich entsteht der Zivilgesellschaft eine erhebliche Kostenlast: Die heute schon deutlich unterbesetzte Polizei sieht nach eigenen Angaben andere Delikte als bedeutender an, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt mit der Verfolgung von Kleindealern und Konsumstraftaten ausgelastet. Im Gegensatz zum Tabakkonsum entgehen dem Staat durch den Schwarzhandel von Marihuana erhebliche Steuereinnahmen.

So soll gezeigt werden, dass ein verantwortungsvoller, rechtmäßiger Umgang mit Cannabis keinen Schaden für die Allgemeinheit, sondern insbesondere eine Entlastung für Bürger und Strafverfolgungsorgane bedeutet. Gleichzeitig bedeutet die Legalisierung von Cannabis-Abgabe die Zerschlagung von kriminell organisierten Strukturen, die sich auf den Transport, Anbau und Verkauf von THC-Produkten spezialisiert haben. Schon heute eröffnet § 3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) Ausnahmen vom strikten Verbot zugunsten wissenschaftlicher Forschung und anderer Nutzung im gesellschaftlichen Interesse.

Der Cannabis-Shop soll als Verein betrieben werden. Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder. Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag. Die Abgabemenge soll auf maximal ein Gramm pro Tag beschränkt werden, um einen handelsweisen Vertrieb von Cannabinoiden zu verhindern. Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss aus dem Cannabis-Shop e.V. Für Menschen, die Cannabis auf ärztliche Verschreibung hin konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

Dem Landkreis oder Trägergemeinden soll eine Überwachungsfunktion zukommen. Die Trägergemeinden bzw. der Landkreis sorgen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrollieren die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgen die Trägergemeinden bzw. der Landkreis für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer. Damit kann ein bewusster, risikogerechter Konsum gewährleistet werden. Gleichzeitig ist eine wissenschaftliche Betreuung und Begleitung des Projekts wünschenswert.

Simon Pschorr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert