LLK gegen “Sondereinrichtungen” für Geflüchtete

Autor | 30. Oktober 2017

Das Thema Flüchtlingsunterbringung beschäftigte am vergangenen Donnerstag einmal mehr den Konstanzer Gemeinderat. Nach dem Willen der Verwaltung soll in einem Gewerbegebiet zwischen Reichenauer- und Line-Eid-Straße eine Gemeinschaftsunterkunft gebaut werden, in die Geflüchtete bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren eingewiesen werden sollen. Erst danach haben sie ein Anrecht auf andere Unterbringungsmöglichkeiten. Die Stadt plant, die bisherigen Sammelunterkünfte in der Steinstraße und der Luisenstraße kurzerhand zu solchen Anschlussunterkünften umzuwidmen. Die Linke Liste Konstanz (LLK) kritisiert diese Absicht, erschweren solche Massenunterkünfte doch die Integration der Flüchtlinge. Indes sehen auch wir die Schwierigkeiten, angesichts der Wohnungsnot angemessene Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Anke Schwede erläuterte in ihrem Redebeitrag die Position der LLK.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wertes Publikum,
die Linke Liste wird sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten. Denn wir sind nicht gegen eine neue Erstunterkunft in der Line-Eid-Straße, die nun doch benötigt wird – auch wenn sie wieder in einem Gewerbegebiet und nicht zentral liegt. Aber wir sehen es kritisch, dass die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nach Fertigstellung der Notunterkunft zu einem großen Teil in den dann freien Heimen in der Luisenstraße (Atrium) und Steinstraße 20 realisiert werden soll – wie auf der Kreistag-Sitzung letzten Montag ausgeführt wurde.

Dies bedeutet eben leider gerade das, was dieser Rat verhindern wollte: nämlich dezentrale Unterbringung und Ghettoisierung in großen Gebäuden – ganz zu schweigen vom jetzigen Zustand der Unterkünfte, die natürlich entsprechend grundlegend saniert und renoviert werden müssen. Der gute und richtige Ansatz von 2016, Wohnbebauung für anerkannte Flüchtlinge in kleineren Einheiten über die Stadt verteilt zu schaffen, wird wahrscheinlich nicht oder nur zu einem kleinen Teil umgesetzt werden. Beispiele für die Planung von Februar 2016 sind das Teil-Gebiet an der Christuskirche, das städtische Grundstück „Südlich Friedhof“ in Petershausen sowie Petershausen West/Zähringer Hof. Insgesamt wurden acht Grundstücke im Stadtgebiet benannt.

Mir ist bekannt, dass seit April 2017 die Zuschüsse bzw. Fördermöglichkeiten für diese Art der Wohnbebauung durch das Land gestrichen wurden. Aber es sollte auch ohne diese Gelder möglich sein, dass die WOBAK Häuser wie zum Beispiel in der Schottenstr. 10, Egg und Zergle, baut. Denn es lässt sich ja durchaus Geld damit verdienen, zumal es jetzt ja möglich ist, die Wohneinheiten „gemischt“ zu vergeben. Denn dies bedeutet weniger Stigmatisierung bzw. mehr „normales Wohnen“. Es geht auf dieser Sitzung zwar nur um die planungsrechtlichen Festsetzungen, aber die Richtung, die eingeschlagen werden soll, ist klar: Anschlussunterkünfte eben nicht in kleinen, über die Stadt verteilten Einheiten, sondern mehr oder weniger in „Sondereinrichtungen“.

Wir werden uns nur enthalten und nicht gegen die Vorlage stimmen, weil die Notwendigkeit einer weiteren Flüchtlingsunterkunft fraglos besteht und ein zeitlicher Aufschub für die Anschlussunterbringung in Konstanz Sinn macht.

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