LLK legt Aufsichtsbeschwerde gegen Burchardt ein

Autor | 21. Februar 2019

Die von Uli Burchardt bei der letzten Gemeinderatssitzung im Alleingang durchgesetzte Verlegung eines Tagesordnungspunkts in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung könnte für den Konstanzer Oberbürgermeister noch ein Nachspiel haben. Die Linke Liste Konstanz (LLK) legte deswegen jetzt beim Regierungspräsidium Freiburg Dienstaufsichtsbeschwerde und Aufsichtsbeschwerde ein. In einem zweiseitigen Schreiben begründen die Stadträt*innen der Liste, Holger Reile und Anke Schwede, diesen Schritt mit dem Verhalten des Rathauschefs, als es bei der Sitzung am 31. Januar wieder einmal um den Verlustbringer Nummer eins gehen sollte.

Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stand damals auch ein Antrag der SPD-Fraktion, der sich mit dem defizitären Bodenseeforum und der Nachfolgeregelung für dessen vakante Geschäftsführung befasste. Völlig überraschend entschied der Oberbürgermeister nach der Vorstellung des Antrags durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Den Versuch von LLK-Stadtrat Reile, Widerspruch gegen das Ansinnen des OB anzumelden, weil das Thema von öffentlichem Interesse sei und nicht hinter verschlossenen Türen behandelt gehöre, unterband Burchardt kurzerhand durch das Abschalten des Mikrofons, und erzwang eine Abstimmung seines Antrags ohne Aussprache. Die Mahnung eines weiteren Stadtrats, ein solches Vorgehen sei riskant, kommentierte der OB mit der Ankündigung, dass „wir bei diesem Thema die Diskussion in Zukunft eng fassen werden.“

Diesen selbstherrlichen Auftritt des Stadtoberhaupts will die LLK-Fraktion nicht hinnehmen. „Mit dem vorliegenden Verhalten beschneidet der Oberbürgermeister als Sitzungsleiter das Rederecht eines Stadtrats eklatant“, schreiben die Beschwerdeführer*innen, zugleich missbrauche Burchardt damit den Paragrafen 35 der Gemeindeordnung, der die Öffentlichkeit von Sitzungen regelt. Es handele sich im vorliegenden Fall „um eine Angelegenheit von erheblichem öffentlichen Interesse, das demzufolge auch öffentlich behandelt werden muss“. Nichtöffentlich darf laut Gemeindeordnung nur verhandelt werden, „wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern“. Beides lag nach Überzeugung der LLK nicht vor. Ein möglicher „Reputationsschaden“ für das Veranstaltungshaus könne nicht als Begründung herhalten, schreiben Reile und Schwede, „das Recht der Öffentlichkeit auf demokratische Kontrolle zu beschneiden.“

Dieses Recht sei gerade für die Debatten um die Zukunft des Veranstaltungshauses am Seerhein unverzichtbar, ist LLK-Rat Reile überzeugt. „Das BoFo, eines der Lieblingsprojekte des OB, wird die Steuerzahler*innen auf Jahre hinaus Millionen kosten“, beklagt der Ratslinke. Trotz des offenkundigen Scheiterns des undurchdachten Konzepts halte Burchardt mit Zähnen und Klauen an seinem Lieblingsprojekt fest, auf Kosten der Konstanzer Bevölkerung. Habe er sich bislang der Gefolgschaft einer überwältigenden Mehrheit der Gemeinderät*innen sicher sein können, bröckle angesichts der dramatischen Talfahrt und der nahenden Kommunalwahlen die Unterstützung erkennbar. „Nicht zum ersten Mal versucht Burchardt aufkommenden Widerspruch durch autokratisches Gebaren abzubügeln“, erklärt LLK-Rat Reile. „Wir werden das nicht hinnehmen, denn gerade im Fall des Eurograbs am Seerhein ist eine breite öffentliche Diskussion unverzichtbar, um weiteren Schaden abzuwenden.“

Linke Liste Konstanz/J. Geiger

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