Spitalausschuss tagt künftig “grundsätzlich öffentlich”

Autor | 26. Juli 2016

Spitalstiftung-Logo-2Der Spitalausschuss des Konstanzer Gemeinderates kümmert sich um die Angelegenheiten der Spitalstiftung, die in der Stadt für das kommunale Betreuungs- und Pflegeangebot vor allem älterer Menschen zuständig ist. Eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge, gerade angesichts eines Bevölkerungsanteils der über 60-Jährigen in der Stadt von rund 25 %, der – glaubt man den demografischen Prognosen – in den kommenden Jahren weiter wachsen wird. Umso ärgerlicher deshalb, dass auf Betreiben der Stadtspitze die im Spitalausschuss behandelten Themen fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wurden, eine Praxis, die die Linke Liste (LLK) immer wieder scharf kritisiert hatte. Auf Antrag der FGL beschloss der Ausschuss jetzt, die Sitzungen des Gremiums grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Anke Schwede, LLK-Mitglied im Spitalausschuss, warb vehement für die Öffentlichkeit von Sitzungen und kündigte an, die LLK werde ein waches Auge auf alle Versuche haben, der demokratiefeindlichen Heimlichtuerei Hintertürchen zu öffnen. Der Redebeitrag im Wortlaut.


Die Linke Liste begrüßt, dass das Thema „Öffentlichkeit der Spitalausschuss-Sitzungen“ aufgrund des FGL-Antrags vom letzten Jahr nun auf der Tagesordnung dieses Gremiums steht. Bekanntermaßen setzen wir uns in schöner Regelmäßigkeit für die Öffentlichkeit von Sitzungen im Gemeinderat sowie in den beratenden und beschließenden Ausschüssen ein.

Nach Paragraph 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich öffentlich und aus Paragraph 5 der Stiftungsrat-Satzung ergibt sich, dass die Gemeindeordnung auch für die Sitzungen des Spitalausschusses gilt, so das Kurzgutachten von Dr. Schulte (Stiftungsrat und Gemeinderat sind personenidentisch).

Nichtöffentlich darf also nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Das Öffentlichkeitsprinzip ist eine tragende Säule des kommunalen Verfassungsrechts, dessen Sinn und Zweck darin besteht, den Konstanzer Bürgerinnen und Bürgern ungehinderten Zugang zu Informationen, aber auch Kontrolle und Integration zu ermöglichen. Dieses Prinzip unterwirft unserer Überzeugung nach den Gemeinde- und auch den Stiftungsrat der Kontrolle der Öffentlichkeit und sorgt so dafür, dass einer unzulässigen Einwirkung durch persönliche Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung „hinter verschlossenen Türen“ vorgebeugt wird. Zweitens ist die grundsätzliche Öffentlichkeit ein Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Partizipation, dem „Sich-Einmischen“, zu wecken und zu erhalten und so einer Politikverdrossenheit, à la „die machen eh was sie wollen“, vorzubeugen. Die Kenntnis und Beurteilung der Beratung und Beschlussfassung in kommunalen Gremien ist die Grundlage für eine sachgerechte Kritik und verhindert last but not least Missdeutungen und Spekulationen.

Wir werden uns also in Zukunft dafür einsetzen, dass die Sitzungen des Spitalausschusses grundsätzlich öffentlich abgehalten und nichtöffentliche Sitzungen, bedingt durch „das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner“, die Ausnahme bleiben.

Anke Schwede

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