Eilmeldung: Pegida-Ableger darf aufmarschieren, Antifa-Demo bleibt verboten

Autor | 18. April 2015

Die neueste Entwicklung in Sachen Pegida-Aufmarsch am Sonntag in Villingen-Schwenningen: Gestern nachmittag hat das Verwaltungsgericht Freiburg einem Eilantrag der Gruppe stattgegeben und das von OB Kubon ausgesprochene Verbot der Veranstaltung gekippt. Die RassistInnen dürfen am Sonntag aufmarschieren. Die vom “Offenen Antifaschistischen Treffen Villingen-Schwenningen” angemeldete Protestdemonstration, die das Stadtoberhaupt ebenfalls untersagt hatte, bleibt dagegen verboten. Heute Morgen erreichte uns dazu eine Mitteilung der antifaschistischen FreundInnen aus Villingen-Schwenningen:

“Der aktuelle Stand der Dinge ist, dass die SBH-GIDA Kundgebung erlaubt ist, nachdem die Organistoren heute, am Freitag, vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen haben. Unsere Kundgebung bleibt verboten, wir bekommen es nicht mehr hin, gegen das Verbot zu klagen.

“Dank” dem Verbot von OB Kubon ist also am Sonntag kein Protest gegen den rassistischen Aufmarsch im Rahmen einer legalen, angemeldeten Kundgebung geben.

Gerade auch, dass er trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts an dem Verbot unserer Versammlungen festhält, zeigt, dass seine Aussprache gegen Fremdenfeindlichkeit nichts weiter als ein Lippenbekenntnis ist. Er legt uns als Organisatoren der einzigen Gegenproteste am Sonntag fataler- und unnötigerweise Steine in den Weg.

Wir rufen dennoch dazu auf, am Sonntag nach Villingen zu kommen und den Nazis und Rassisten zu zeigen, dass sie hier nicht willkommen sind. Kommt ab 14:30 Uhr nach Villingen zum verkaufsoffenen Sonntag und zeigt, dass Rassismus und Faschismus auf unseren Straßen nichts verloren haben.

Offenes Antifaschistisches Treffen Villingen-Schwenningen”

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