LLK im Ausschuss: Ja zu neuem Pflegeheim, mehr Mitsprachemöglichkeiten nötig

Autor | 22. September 2017

Das umstrittene Pflegeheimprojekt Zoffingen beschäftigte am 21.9. den Technischen und Umweltausschuss des Gemeinderats. Auf dem Gelände der ehemaligen Schule sollen Plätze für Pflegebedürftige geschaffen werden, die bislang im Marienhaus untergebracht sind. Anwohner_innen befürchten eine Bausünde und kritisieren die Dimensionen des geplanten Gebäudes. Zudem werfen sie dem Betreiber Caritas und der Stadtverwaltung vor, ohne Mitsprache der Bürger_innen Tatsachen schaffen zu wollen. Der Neubau ist Caritas-Chef Hoffmann zufolge nötig, weil das Marienhaus den Anforderungen der neuen Landesheimbauverordnung (siehe Kasten) nicht mehr entspricht; ein Umbau sei nicht genehmigungsfähig, u. a. aus Denkmalschutzgründen. Die Linke Liste unterstützt nach eingehender Diskussion die Neubaupläne auf dem Areal der leerstehenden Schule, kritisiert aber das von Betreiber und Stadt gewählte Verfahren. LLK-Stadtrat Holger Reile erläuterte im Ausschuss die Position der Fraktion. Zuvor hatte er Rederecht für einen Vertreter der zahlreich erschienenen Anwohner_Innen beantragt – mit Erfolg.

Wir haben lange diskutiert, durchaus auch kontrovers. Von Anfang an herrschte bei uns Einigkeit darüber, dass wir dieses neue Pflegeheim brauchen. Jetzt schon, das wissen wir alle, fehlen in Konstanz Pflegeplätze und der demografische Wandel wird die Situation in den kommenden Jahren sicher verschärfen. Von daher ein grundsätzliches Ja zu diesem Projekt. Aber: Kritisch sehen wir rückblickend den Start.

Unserer Meinung nach hätte man vor allem die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner von Anfang an informieren müssen – denn der geplante Anbau bedeutet in der Tat einen massiven Eingriff in das Stadtbild und somit werden wir dem Antrag der FGL zustimmen. Bürgerbeteiligung, Kolleginnen und Kollegen, darf nicht erst in einem Stadium erfolgen, wenn bereits erste Schritte getätigt wurden, frei nach dem Motto: Jetzt bauen wir schon mal einen Keller, es wird schon niemand merken und der Rest wird sich dann schon irgendwie bewerkstelligen lassen.

Dazu kommt: Laut Landesheimbauverordnung vom 1.9.2009 – also vor rund zehn Jahren – läuft der Übergangszeitraum für den richtigen und wichtigen Umbau der Pflegeheime in zwei Jahren ab. Zu lesen ist in der Verordnung aber auch, dass eine Fristverlängerung möglich ist, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Maßnahmen nicht getätigt werden konnten. Will heißen: Wir müssen unsere Entscheidung nicht übers Knie brechen und es ist Zeit genug, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern nach Alternativen zu suchen. Und auch die im Vorfeld geäußerte Befürchtung, die Heiminsassen würden auf die Straße gesetzt, wenn wir uns nicht ganz schnell entscheiden, erinnern mich eher an unangebrachte Panikmache.

Ein anderer Punkt: Mehrmals war in den letzten Wochen zu lesen, der von der FGL angeregte Bebauungsplan sei lediglich ein „Verzögerungsinstrument“. Das, Kolleginnen und Kollegen, halte ich für sehr bemüht, um es mal moderat zu formulieren. Mit Bebauungsplänen ist in der Regel auch die Möglichkeit gegeben, vernünftige Stadtgestaltung zu betreiben. Dieses Instrument nun plötzlich – und weil es gerade passt – negativ zu bewerten, halte ich für kontraproduktiv.

Ein Letztes noch. Caritas-Chef Andreas Hofmann hat bei einer Präsentation in einem Nebensatz erklärt, bei seiner Suche nach einem geeigneten Standort sei ihm auch das Vincentius-Gelände in den Sinn gekommen. Doch der neue Besitzer, die LBBW, habe – Zitat Hoffmann – „astronomische Summen“ genannt.

Woran erinnert Sie das, Kolleginnen und Kollegen? Richtig, wir von der Linken Liste haben mit Nachdruck immer wieder dafür geworben, die Stadt möge das Gelände in eigener Regie gestalten und es nicht privaten Investoren überlassen, deren einziges Interesse darin besteht, mit einem Sahnegrundstück mitten in der Stadt möglichst viel Kohle zu machen. Doch eine große Mehrheit – leider auch mit den Stimmen von SPD und FGL – lehnte unseren Vorschlag ab. Auch heute noch halten wir diese Entscheidung für eine grobe Fahrlässigkeit, diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen. Von Nachhaltigkeit, wie sie der noch amtierende Oberbürgermeister während seines Wahlkampfs gerne vor sich hergetragen hat, ist offenbar kaum etwas übrig geblieben.

Holger Reile

Die Landesheimbauverordnung ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Den Betreibern gab der Gesetzgeber darin 10 Jahre Zeit, um die nötigen baulichen und sonstigen Veränderungen vorzunehmen. Die wichtigsten Punkte, die von der Verordnung gefordert werden:

– Wohnortnähe
– Nicht mehr als 100 Plätze
– Keine Mehrbettzimmer
– Neue Raumgrößen: Fläche mindestens 14 qm (einschl. Vorraum min. 16 qm), lichte Raumbreite mindestens 3,20 m
– Wohngruppen/Hausgemeinschaften in Heimen maximal 15 Personen

Der Übergangszeitraum läuft am 31.08.2019 um Mitternacht aus. Die Verordnung sieht aber ausdrücklich vor, dass Pflegeheime, die bis zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen nicht erfüllen (können), eine befristete Ausnahmegenehmigung (bis zu 25 Jahre) beantragen können.

Im Februar 2015 sind ergänzend “Ermessenslenkende Richtlinien” verabschiedet worden. Ausgearbeitet hat sie eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Leistungserbringer, der Pflegekassen, der Kommunen und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales mitgewirkt haben. Diese Richtlinien präzisieren u.a. Spielräume für die Umsetzung der Vorgaben, wenn deren Realisierung den jeweiligen Betreiber in Schwierigkeiten bringt. Im Kern geht es darum, welche Ausnahmegründe zulässig sind, um die geforderten Neuregelungen abzufedern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert