Verzehrzwang auf Schiffen der städtischen Reederei?

Autor | 15. Mai 2014

Stellen Sie sich vor, Sie wollen mal wieder ins Kino, um sich einen guten Film anzusehen. Sie lösen also wie es sich gehört eine Eintrittskarte und nehmen erwartungsvoll im Vorführsaal Platz. Da erscheint kurz nach Vorstellungsbeginn der Platzanweiser und will Sie zum Kauf einer Tüte Popcorn und der dazugehörigen Flasche Cola nötigen. Sie danken für das Angebot, lehnen aber ab, weil Ihnen der Sinn nicht nach Essen steht, Sie wollen einfach nur den Film genießen, dafür haben Sie schließlich Eintritt bezahlt. Daraufhin verweist Sie der Platzanweiser in den Vorraum – der ungestörte Blick auf die Leinwand sei mit der Verpflichtung verknüpft, etwas zu verzehren. Undenkbar, oder?

Bei den Bodensee-Schiffsbetrieben offenbar nicht. Denn seit die zur städtischen Reederei gehörende MS Überlingen wieder auf großer Fahrt über den Bodensee ist, herrscht dort eine Art Verzehrzwang. Ausflügler, die ordnungsgemäß eine Fahrkarte gelöst haben, und auf dem Oberdeck nur die schöne Aussicht auf die zahlreichen Naturschönheiten und Sehenswürdigkeiten genießen wollen, scheucht man von dort weg. Begründung: Diese Außen-Sitzplätze seien Gästen vorbehalten, die zusätzlich noch Geld für Essen und Trinken hinlegen. Wer nicht konsumieren will, soll sich sonstwohin trollen, unter Deck oder auf die Außengänge. Verantwortlich dafür ist der Restaurantbesitzer und Unternehmer Wäschle, an den die Restauration seit dieser Saison verpachtet ist. Völlig zu Recht sind viele Einheimische und Touristen empört über dieses skandalöse Geschäftsgebahren, das selbst einem privaten Anbieter nicht gut zu Gesicht stehen würde. Bei einer Reederei im Besitz der Stadt geht so etwas aber gar nicht. Die Linke Liste fordert deshalb die für die Bodensee-Schiffsbetriebe zuständigen Stadtwerke auf, umgehend dafür zu sorgen, dass diese Praxis abgestellt wird. Es kann ja wohl nicht Aufgabe der Stadt sein, mit solch anrüchigen Methoden die Umsätze eines Gastronomie-Unternehmers anzukurbeln. Wer eine Auflugsfahrt gebucht hat, muss diese genießen können ohne dass er zwangsverpflegt wird.

Jürgen Geiger
Linke Liste Konstanz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert