Wissenswertes rund um die Kommunalwahlen

Autor | 23. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 sind mehr als 60 000 wahlberechtigte Konstanzer Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die 40 Sitze im Gemeinderat durch ihre Stimmabgabe zu besetzen. Anders als bei Bundestags- oder Landtagswahlen müssen mehrere Stimmzettel ausgefüllt und viele Stimmen vergeben werden. Das baden-württembergische Wahlrecht kennt außerdem eine Besonderheit: durch Kumulieren und Panaschieren haben die WählerInnen einen nicht zu unterschätzenden Einfluss darauf, wer in das städtische Gremium kommt. Das macht die Sache zwar etwas kompliziert, ist aber wählerfreundlich. Also: JedeR kann sein/ihr Votum mit bis zu drei Stimmen (kumulieren = anhäufen) auf einzelne BewerberInnen einer Liste oder unterschiedlicher Listen (panaschieren = mischen) verteilen. Diese Stimmen werden bei der Auszählung anteilmäßig den jeweiligen Parteien und Wählervereinigungen zugeteilt. In beiden Fällen muss die Gesamtstimmenzahl (in Konstanz 40!) beachtet werden – denn schon durch eine überzählige Stimme ist der abgegebene Stimmzettel ungültig.

Wer die Liste der LLK gesamthaft ankreuzt, gibt jedem Kandidaten, jeder Kandidatin eine Stimme – da auf unserer Liste 40 Personen kandidieren, geht kein Votum verloren und mögliche Rechenfehler sind ausgeschlossen.

Wahlrecht ab 16

Zum zweiten Mal können in den Städten, Gemeinden und Landkreisen Baden-Württembergs rund 200 000 16- und 17-Jährige wählen. Am 11. April 2013 wurde dies vom Landtag mit damaliger grün-roter Mehrheit beschlossen, die Oppositionsfraktionen CDU und FDP stimmten dagegen. Auch die Linkspartei setzt sich grundsätzlich für ein Wahlrecht ab 16 ein. Die Neuwählerinnen und -wähler in Baden-Württemberg können durch ihre Stimmabgabe die Ausrichtung der hiesigen Gremien mitbestimmen. Das ist wichtig, denn Kommunalpolitik bestimmt auch den Alltag Jugendlicher: Stadträtinnen und -räte entscheiden über Freizeitangebote, Jugendtreffs, Schulen und über vergünstigten Angebote für Freizeiteinrichtungen, Bäder, Kinos, Theater, etc.; alles Regelungen, die den Alltag von Jugendlichen direkt betreffen. Die Linke Liste spricht sich deshalb für einen Jugendgemeinderat aus, der die politischen Vorstellungen und Forderungen junger Frauen und Männer in Konstanz transportieren soll – mit Entsenderecht in alle Ausschüsse des Gemeinderats sowie Stimmrecht, wenn es um jugendpolitische Themen geht.

Auszählverfahren

Das Umrechnen der Wählerstimmen in Mandate erfolgt nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. Dabei ergibt sich die Sitzverteilung, indem die Stimmenzahlen jeweils durch dieselbe Zahl, den Divisor, geteilt werden. Aus den gerundeten Ergebnissen resultieren die Mandate für jede Liste. Ein Wahlrechner findet sich hier: http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/

Seit 2014 sollen übrigens Frauen und Männer laut Wahlgesetz gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Im Idealfall soll die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen abwechselnd erfolgen. Die Linke Liste Konstanz hat darauf besonderen Wert gelegt und ihre Liste fast zur Hälfte mit Frauen besetzen können.

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