Zweitwohnungssteuer gut, Zweckentfremdungsverbot wichtiger

Autor | 29. April 2014

LLK_Pschorr_Simon_250pxLLK-Kandidat Simon Pschorr äußert sich zum Antrag an den Gemeinderat, eine Satzung zur Besteuerungen von Zweitwohnungen zu beschließen:
Konstanz scheint beliebt bei den Bundesgerichten. Mit Beschluss vom 15.1.2014 hob das Bundesverfassungsgericht die bisherige Satzung zur Besteuerung von Zweitwohnungen auf. Heute soll also ein neuer Anlauf zu einer solchen Satzung genommen werden. Die Linke Liste begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich.

Erfreulich ist, dass die Lücken, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigt wurden, nun geschlossen werden. Ein Verstoß gegen die Gleichheit der Besteuerung kann von uns nicht gutgeheißen werden. Umso besser ist es, wenn dieser Fehler ausgeräumt wird: Steigende Einnahmen sollten gerade mit einem steigenden Steuersatz bedacht werden. Progression statt Degression!

Die Zweitwohnungssteuer soll der Verschwendung von Wohnraum vorbeugen. Kaum etwas ist in dieser Stadt mehr vonnöten! Die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum muss vorrangiges Ziel unserer Arbeit sein. Dafür kann die vorliegende Satzung jedoch nur ein Baustein sein – zum fertigen Haus fehlen noch viele Arbeitsschritte.

In Anbetracht dessen verwundert es, warum auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung nicht auch die Beratungen zu einer Satzung stehen, die Zweckentfremdung von Wohnraum sanktionieren soll. Mit dieser Maßnahme könnten wir schnell und effektiv leer stehende oder zum Zwecke der Ferienvermietung nur zeitweise genutzte Flächen für die Vermietung erschließen. Darüber hinaus würde eine weitere Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum endgültig verhindert.

Bereits am 27.3.2014 thematisierte der Stadtrat diese wichtige Frage und vertagte sie dann. So wird eine notwendige Regelung weiterhin verzögert. Förmlich im Gegensatz dazu steht die Eile, mit der der heutige Tagesordnungspunkt Eingang in den Sitzungskalender gefunden hat. Vom 17.2.2014 – Tag der schriftlichen Bekanntmachung des Urteils – bis heute sind nicht einmal drei Monate vergangen. Zur Erinnerung: Das Landesgesetz zum Zweckentfremdungsverbot wurde am 18.12.2013 mit Wirkung zum nächsten Tag erlassen. Das ist fast die doppelte Zeitspanne und trotzdem wurde noch kein Beschluss gefällt. Es scheint fast so, als hätte die Stadt Angst, ihr entgingen Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer und hätte städtischen Wohnraum mit der heutigen Vorlage nicht im Blick.

Wir plädieren also sowohl für die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfes als auch einem baldigen Vorschlag für eine Satzung zur Frage der Zweckentfremdung. Ein weiteres Zögern können wir uns nicht mehr leisten – das ist der Stadtrat der Stadt und ihren Bürgern schuldig. Nicht nur denen, die heute schon hier leben sonder auch denen, die Bürger Konstanz‘ werden wollen.

Ein Kommentar zu “Zweitwohnungssteuer gut, Zweckentfremdungsverbot wichtiger

  1. Jaqueline

    man sollte die Stadträte mit Namen öffentlich machen, welche die Pfründe der Ferienwohnungs-Vermieter schützen und auf Salamitaktik machen

    die Mietpreisspirale könnte auf einen Schlag unterbrochen werden
    auch das ist deren Kalkül

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