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Vincentius-Areal: “Die Politik überlässt die Wohnungsfrage dem Markt”

Lediglich der Vertreter der Linken Liste (LLK) stimmte gestern im Technischen und Umweltausschuss (TUA) gegen das Investoren-Projekt an der Unteren Laube. Mit der Billigung des Bebauungsplans hat der Ausschuss den Weg für die LBBW frei gemacht, die auf dem Vincentius-Areal die Vermarktung von 126 vornehmlich hochpreisigen Wohnungen samt Tiefgarage plant. Das noch ausstehende Votum des Gemeinderats dürfte angesichts der Abstimmung im TUA (12:1) reine Formsache sein. Vorausgegangen war der Verkauf der öffentlichen Fläche an die Immobilientocher der baden-württembergischen Landesbank, die nach Baufertigstellung die Objekte meistbietend weiterverhökern will. Leichtfertig haben Verwaltung und Gemeinderatsmehrheit die Chance vergeben, auf einer der raren bebaubaren Flächen in der Innenstadt in eigener Regie für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Politik soziale und ökologische Belange ignoriert. Bezeichnend, dass im Ausschuss der LBBW-Projektleiter noch nicht einmal genau wußte, wie lange für die wenigen öffentlich-geförderten Wohnungen eine Mietpreisbindung gilt. Der Redebeitrag von LLK-Stadtrat Holger Reile im Ausschuss.

Ich will es am Anfang meiner Ausführungen gleich deutlich sagen: Wir von der Linken Liste lehnen diese Vorlage ab.

Meine Vorredner haben sich ja nun leidlich gemüht und dabei heftig gewunden, das Projekt, das da auf uns zukommt, in helles Licht zu setzen – doch überzeugend, Kolleginnen und Kollegen, war das nicht. Kann es auch nicht sein, denn was da geplant ist, entspricht keineswegs dem Bemühen, einer grassierenden und fast täglich zunehmenden Gentrifizierung auch in dieser Stadt entgegen zu wirken – ganz im Gegenteil.

Fakt ist doch: Dieses Gelände hätte sich hervorragend dazu geeignet, es in städtischer Eigenregie hauptsächlich für den Wohnbedarf zu entwickeln, zusammen mit Initiativen, Genossenschaften und Baugruppen für die soziale und ökologische Standards noch Verpflichtung sind und für die satte Rendite auf Kosten anderer noch nicht der alleinige Leitfaden ist. Was wäre da nicht alles möglich gewesen? Sozusagen als Modell- und Vorzeigeprojekt für das Handlungsprogramm Wohnen insgesamt – als Auftakt mit Signalwirkung.

Und ja, das hätte Geld gekostet und zwar nicht wenig. Aber diese Ausgabe hätte sich in vielerlei Hinsicht rentiert und wäre besser angelegt gewesen, als beispielsweise in regelmäßigen Abständen Millionen Euro in das Fass ohne Boden am Seerhein zu kippen.

Stattdessen aber – und wir haben das von Anfang an kritisiert – warf man dieses innerstädtische Filetstück ohne Not der Immobilientochter der LBBW vor die Füße. Die veranschlagten rund zehn Millionen für das Grundstück zahlten die aus ihrer Portokasse, denn sie wissen ganz genau, dass über profitable Vermarktung – und nichts anderes haben die im Sinn – ein Vielfaches rauszuholen ist.

Wenn wir einen gemeinsamen Blick über Wollmatingen hinaus werfen, dann zeigt sich in der Wohnungsfrage eine höchst dramatische Entwicklung. Mittlerweile sind knapp 900 000 Menschen in diesem Land ohne Wohnung, 2018 werden es weit über eine Million sein. Die Mieten sind in den letzten zehn Jahren um bis zu 50 Prozent gestiegen. Derzeit gibt es zwischen Flensburg und Konstanz noch 1,3 Millionen Sozialwohnungen und jedes Jahr werden es weniger, auch in Konstanz. Noch vor 30 Jahren waren es dreimal soviele und der aktuell ermittelte Bedarf liegt bundesweit bei weit über 5 Millionen. Der Zuzug in sogenannte Schwarmstädte, zu denen sich Konstanz mittlerweile auch in leichtfertiger Euphorie dazurechnet, steigt. Die Mietpreisbremse ist kläglich gescheitert, die Politik – also auch wir – überlässt die Wohnungsfrage dem Wohnungsmarkt, und da vornehmlich den Spekulanten, zu denen die LBBW ganz sicher zu zählen ist.

In der heutigen Vorlage lesen wir, dass 10 Prozent der neu geschaffenen Wohnfläche am Schottenplatz für den preisgedämpften Wohnungsbau und 20 Prozent für den öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen sind. Mit Verlaub, Kolleginnen und Kollegen, das ist angesichts der Lage ein schlechter, ja fast zynischer Witz, mit dem wir von der Linken Liste nicht mal im Ansatz zufrieden sind, denn mindestens das Doppelte an bezahlbarem Wohnraum wäre unserer Meinung nach eine Voraussetzung, um miteinander ins Gespräch zu kommen.

Sollten Sie die Vorlage aufmerksam gelesen haben, müsste Ihnen folgender Satz zu denken geben. Denn der lautet: „Die Verortung der Wohnungen ist durch den Vorhabenträger planerisch nachgewiesen, kann im Zuge der Vermarktung jedoch nochmals variieren“. Ein kleiner, fast unscheinbarer Satz, der aber durchaus negative Konsequenzen nicht ausschließt.

Ein Letztes noch: So gesehen werden Sie eventuell verstehen, dass wir von der Linken Liste nicht gewillt sind, in dieser neuzeitlichen Galeere, auf der ein privater Investor laut und fröhlich die Trommel schlägt, Platz zu nehmen.

Besten Dank diesbezüglich für Ihr Verständnis.

Holger Reile

 

Linke Liste: Kitas müssen gebührenfrei werden

Die Linke Liste Konstanz (LLK) begrüßt, dass der Jugendhilfeausschuss, in dem sie aus Proporzgründen nicht vertreten ist, mit großer Mehrheit entschieden hat, die von der Verwaltung beabsichtigte erneute Erhöhung der Kita-Gebühren zunächst zurückzustellen. Besonders erfreut zeigten sich die LLK-Stadträt_innen Anke Schwede und Holger Reile darüber, dass nun sogar die Abschaffung der Kita-Gebühren geprüft werden soll.

“Die Forderung nach einer gebührenfreien Bildung von der Kita bis zur Hochschule ist ein essentieller Bestandteil unserer Programmatik”, betont Anke Schwede und verweist dazu auf das Wahlprogramm der LLK, das eine kostenfreie vorschulische Bildung einfordert. “Wir haben uns im Rat und den Ausschüssen immer wieder für die Kita-Gebührenfreiheit stark gemacht”, erinnert Schwede. Die LLK begrüße deswegen den jetzigen Vorstoß der SPD-Gemeinderatsfraktion, der in dieselbe Richtung zielt. Dass die Stadt sich jetzt bereit erklärt hat, die Machbarkeit durchzurechnen, wertet Holger Reile auch als Eingeständnis einer falschen Politik. Offenkundig ließe sich die Behauptung, kostenlose Betreuungsplätze seien nicht finanzierbar, angesichts voller Kassen nicht mehr halten. “Gerade in unserer Stadt aber, in der ständig steigende Mieten Menschen mit geringen Einkommen über Gebühr belasten, sind kostenlose Betreuungs- und Bildungsangebote für die individuelle Lebensperspektive wichtig”, so Reile. Die Linke Liste wird sich deshalb für alle Initiativen stark machen, die zu einer Absenkung der finanziellen Belastung führen. “Wir werden nicht locker lassen: Kitas müssen gebührenfrei werden”, erklärt Anke Schwede. Wichtig sei darüber hinaus auch, die immer noch vorhandene Unterdeckung bei Plätzen und Personal zu beseitigen.

Scharfe Kritik äußern die LLK-Rät_innen in diesem Zusammenhang auch an der Politik der Landesregierung, die Kommunen bei der vorschulischen Bildung finanziell zu wenig unterstütze. Wie schon unter der grün-roten Vorgängerregierung sei auch in der grün-schwarzen Koalition ein vom Land finanziertes gebührenfreies Kita-Jahr am Widerstand von Ministerpräsident Kretschmann gescheitert.

Linke Liste Konstanz (LLK)

LLK gegen “Sondereinrichtungen” für Geflüchtete

Das Thema Flüchtlingsunterbringung beschäftigte am vergangenen Donnerstag einmal mehr den Konstanzer Gemeinderat. Nach dem Willen der Verwaltung soll in einem Gewerbegebiet zwischen Reichenauer- und Line-Eid-Straße eine Gemeinschaftsunterkunft gebaut werden, in die Geflüchtete bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren eingewiesen werden sollen. Erst danach haben sie ein Anrecht auf andere Unterbringungsmöglichkeiten. Die Stadt plant, die bisherigen Sammelunterkünfte in der Steinstraße und der Luisenstraße kurzerhand zu solchen Anschlussunterkünften umzuwidmen. Die Linke Liste Konstanz (LLK) kritisiert diese Absicht, erschweren solche Massenunterkünfte doch die Integration der Flüchtlinge. Indes sehen auch wir die Schwierigkeiten, angesichts der Wohnungsnot angemessene Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Anke Schwede erläuterte in ihrem Redebeitrag die Position der LLK.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wertes Publikum,
die Linke Liste wird sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten. Denn wir sind nicht gegen eine neue Erstunterkunft in der Line-Eid-Straße, die nun doch benötigt wird – auch wenn sie wieder in einem Gewerbegebiet und nicht zentral liegt. Aber wir sehen es kritisch, dass die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nach Fertigstellung der Notunterkunft zu einem großen Teil in den dann freien Heimen in der Luisenstraße (Atrium) und Steinstraße 20 realisiert werden soll – wie auf der Kreistag-Sitzung letzten Montag ausgeführt wurde.

Dies bedeutet eben leider gerade das, was dieser Rat verhindern wollte: nämlich dezentrale Unterbringung und Ghettoisierung in großen Gebäuden – ganz zu schweigen vom jetzigen Zustand der Unterkünfte, die natürlich entsprechend grundlegend saniert und renoviert werden müssen. Der gute und richtige Ansatz von 2016, Wohnbebauung für anerkannte Flüchtlinge in kleineren Einheiten über die Stadt verteilt zu schaffen, wird wahrscheinlich nicht oder nur zu einem kleinen Teil umgesetzt werden. Beispiele für die Planung von Februar 2016 sind das Teil-Gebiet an der Christuskirche, das städtische Grundstück „Südlich Friedhof“ in Petershausen sowie Petershausen West/Zähringer Hof. Insgesamt wurden acht Grundstücke im Stadtgebiet benannt.

Mir ist bekannt, dass seit April 2017 die Zuschüsse bzw. Fördermöglichkeiten für diese Art der Wohnbebauung durch das Land gestrichen wurden. Aber es sollte auch ohne diese Gelder möglich sein, dass die WOBAK Häuser wie zum Beispiel in der Schottenstr. 10, Egg und Zergle, baut. Denn es lässt sich ja durchaus Geld damit verdienen, zumal es jetzt ja möglich ist, die Wohneinheiten „gemischt“ zu vergeben. Denn dies bedeutet weniger Stigmatisierung bzw. mehr „normales Wohnen“. Es geht auf dieser Sitzung zwar nur um die planungsrechtlichen Festsetzungen, aber die Richtung, die eingeschlagen werden soll, ist klar: Anschlussunterkünfte eben nicht in kleinen, über die Stadt verteilten Einheiten, sondern mehr oder weniger in „Sondereinrichtungen“.

Wir werden uns nur enthalten und nicht gegen die Vorlage stimmen, weil die Notwendigkeit einer weiteren Flüchtlingsunterkunft fraglos besteht und ein zeitlicher Aufschub für die Anschlussunterbringung in Konstanz Sinn macht.

Über den lokalen Suppenteller hinausschauen

Konstanz wächst – und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, prognostizieren Experten. Mit der Aufwärtsentwicklung bei den Einwohnerzahlen längst nicht mehr Schritt hält dagegen das Wohnraum- und Infrastrukturangebot. Die Mieten explodieren, weil es an Wohnungen mangelt, durch die Stadt wälzen sich Blechlawinen, es fehlt etwa an Kitaplätzen, Quartierszentren und öffentlichen Begegnungsmöglichkeiten. Stadtspitze und bürgerliche Gemeinderatsmehrheit ficht das nicht an – sekundiert von Immobilien-, Einzelhandels- und Tourismuslobby schwärmt man von “Schwarmstadt”. Unser Stadtrat Holger Reile hat bei der Gemeinderatssitzung am 26.10. anlässlich der Vorstellung einer Studie zur “kleinräumigen Bevölkerungsvorausrechnung” die marktkonforme Stadtentwicklung kritisch hinterfragt. Er fordert Lösungsansätze ein, die über lokalborniertes Geschäftsdenken hinausweisen und die Lebensqualität der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellen.

Durch das Gutachten von Herrn Häusser – das uns nützliche und interessante Statistiken zur Verfügung stellt – zieht sich die Erkenntnis, dass Mangel an Wohnraum herrscht, wie ein roter Faden. Dass wir mehr Wohnungen – und zwar bezahlbare – brauchen, um auch nur halbwegs mit dem prognostizierten Bevölkerungswachstum Schritt halten zu können, steht außer Frage. Auch wir befürworten das Handlungsprogramm Wohnen in der Hauptsache, über die Änderung bei der Segmentierung wird noch neu zu verhandeln sein wie über einiges andere auch.

Natürlich hat jeder das Recht, hierher zu ziehen, aber irgendwann ist aufgrund der fehlenden Flächen einfach Schluß – außer man vergreift sich in seiner Not an Waldgebieten und übriggebliebenen Grünflächen. Diesbezügliche Ansätze gab es ja schon und weitere Anläufe sind durchaus zu befürchten. Die Entwicklung der Projekte Hafner und auch Siemens-Areal – um die zwei größten zu benennen – ist begrüßenswert, wird uns aber nur eine Atempause verschaffen, wenn die Begriffe „Schwarmstadt“ oder „Wachstumsstadt“ – die keineswegs nur positiv besetzt sind – nicht auch kritisch hinterfragt werden.

Wer heutzutage glaubt, gegen das wuchernde Wachstum – das selbstverständlich Grenzen hat – könne man eh nichts machen und man müsse diese Entwicklung wehr- und klaglos hinnehmen, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und verschreibt sich einer gewissen Ignoranz. Denn folgt man dieser fatalen Einschätzung, dann wird sich der Druck auch auf den Konstanzer Kessel weiter verschärfen. Profitieren von dieser Entwicklung werden nur wenige und zwar ausnahmslos diejenigen, die sich mit dem Mangel an verfügbarer Fläche und Wohnraum goldene Nasen verdienen.

Herrn Häussers Gutachten trägt den etwas sperrigen Titel „Kleinräumige Bevölkerungsvorausrechnung“. Ich greife den Begriff auf und frage: Wie wäre es denn, Kolleginnen und Kollegen, wenn wir zumindest darüber nachdenken, wie es um die Chancen einer großräumigen Entwicklung stehen könnte? Dieser Prozess kommt allerdings nur dann zustande, wenn wir den gesamten Landkreis Konstanz ins Blickfeld nehmen und über unseren örtlichen Suppenteller hinausschauen.

Momentan ist es ja eher so, dass sich die einzelnen Kommunen in unserem Landkreis argwöhnisch beäugen und sogar juristisch aufeinander losgehen, wenn das eine Städtchen glaubt, das andere nasche unerlaubt an seinem Kuchen. Wer hat das schönste Veranstaltungshaus, die meisten Hotels, die höchsten Übernachtungszahlen, die größte Dichte an dm-Märkten oder die umsatzstärksten Einkaufstempel? Da herrscht ein Hauen und Stechen, wir haben es oft genug erlebt.

Sie mögen mich naiv nennen, aber vorausschauende Planung – vor allem auch für die kommenden Generationen – sieht anders aus. Unsere Aufgabe wäre es vielmehr, die Fläche im Landkreis gemeinsam zu entwickeln und Partikularinteressen der einzelnen Stadtgesellschaften auf einen hinteren Platz zu verweisen. Aber das geht natürlich nur, wenn die einzelnen Kommunen an einem Strang zíehen oder es zumindest versuchen.

Denn Fakt ist doch: Die Fokussierung auf wenige sogenannte Schwarmstädte geht in die falsche Richtung und ist alles andere als zukunftsweisend. Die Alternative dazu funktioniert natürlich auch nur, wenn der Landkreis in Gänze eine dementsprechende Infrastruktur aufweist: Attraktive und bezahlbare Wohngebiete auch außerhalb der Wachstumsstädte wie Konstanz oder Radolfzell – flächendeckende Versorgung mit Kindergärten, Schulen – aber vor allem ein ebenso flächendeckender und miteinander gut vernetzter ÖPNV – um nur wenige, aber wichtige Voraussetzungen für großräumigeres Handeln zu nennen.

Eine Bemerkung zum Schluß. Ich würde mir wünschen, wir denken alle ein Stück in diese Richtung weiter, verlassen unsere Unterstände der Gedankenenge und erörtern diese Möglichkeiten beispielsweise im Rahmen einer ersten Regionalversammlung im Landkreis Konstanz.

Holger Reile (Linke Liste Konstanz)

Warum kauft die Stadt nicht mehr Grundstücke?

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag kam es zu einer längeren, den Laien verwirrenden Debatte über das Vorkaufsrecht der Stadt Konstanz an einem Grundstück an der Bücklestraße. Dieses mit einer Halle bebaute Grundstück nahe dem Siemens-Areal wird von privat an privat verkauft, und die Stadt erklärte den Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht. Hat die Verwaltung hier angesichts knapper Flächen eine große Chance vertan? Oder ist alles ganz anders?

Für den Laien sieht das alles erst einmal ganz einfach aus: Wenn ein Grundstück oder eine Immobilie von privat an privat verkauft wird, sei es ein Häuschen, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie, hat die Stadt oft ein Vorkaufsrecht. Das heißt, Erwerber und Verkäufer müssen ihren Kaufvertrag der Stadt vorlegen, und die muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern, ob sie ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen will oder nicht. Wenn sie dieses Recht ausübt, kann sie die Immobilie zu dem Preis erwerben, der im Kaufvertrag zwischen privatem Verkäufer und Käufer vereinbart war.

Größe eines Fußballplatzes

Es ging in diesem Fall um insgesamt rund 5 000 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche an der Bücklestraße, gelegen zwischen Rieter- und Siemensareal, also zur Schneckenburgstraße hin. Dieses Gelände einschließlich einer darauf stehenden gewerblichen Halle hat der derzeitige Besitzer für rund 2,5 Millionen € verkauft. Die Grundstücksfläche entspricht über den Daumen gepeilt etwa einem Bundesliga-Fußballplatz. Die Verwaltung wollte eigentlich ohne Diskussion auf ihr Vorkaufsrecht verzichten, aber Grüne und Linke waren dazwischengegrätscht. Angesichts des massiven Grundstücksmangels in Konstanz – sowohl für den Wohnungsbau als auch (wie die Stadt selbst immer wieder beteuert) für die Gewerbeansiedlung – scheint dies ein geeignetes Gelände für dringend benötigte Wohnungen oder den Umzug des Technologiezentrums zu sein.

Eigentlich aber ging es um eine Grundsatzdebatte: Die Stadt ließ sich jüngst das Siemensareal entgehen, weil es ihr zu teuer war, und dieses große, relativ stadtnahe Gebiet “entwickelt” jetzt ein profitorientiertes Privatunternehmen. Das Vincentius-Gelände gar hat die Stadt meistbietend an einen Privatinvestor vergeben und damit von öffentlich kontrolliertem Grund in privaten Grund verwandelt und dauerhaft der Spekulation preisgegeben. Mit beiden Entscheidungen hat sie auf wesentliche städtebauliche und soziale Gestaltungsmöglichkeiten verzichtet, was etlichen VolksvertreterInnen zunehmend Bauchgrimmen bereitet.

Angesichts der prekären Lage auf dem Konstanzer Wohnungsmarkt werden die Stimmen im Gemeinderat immer lauter, die – wie es die Linke Liste von Anfang an tat – möglichst viel und immer mehr Grund und Boden in städtischer Hand sehen wollen. Das heißt einerseits, städtische Grundstücke an Private nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch in Erbpacht zu vergeben. Andererseits bedeutet das natürlich, wie in diesem Fall Vorkaufsrechte für Immobilien zu nutzen, wo auch immer das irgend sinnvoll ist. (Im Fall eines Eigenheims, das von einer Familie an eine andere weiterverkauft wird, wäre das natürlich sinnlos, niemand will Oma an ihr klein Häuschen.)

Die Akteure auf dem so genannten freien Markt sind offenkundig weder willens noch in der Lage, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, also ist die Stadt gefragt, und die braucht dafür Flächen.

Hat die Stadt überhaupt ein Vorkaufsrecht?

Am Ende kam dann aber doch keine Debatte über die Grundsätze der städtischen Immobilienpolitik zustande, sondern ein Scharmützel zwischen in baurechtlichen Fragen überforderten Gemeinderätinnen und -räten sowie einer ihren guten Willen bekundenden Verwaltung, die juristische Bedenken geltend machte. Es ging also nicht um die Frage, ob es sinnvoll wäre, das Gelände zu kaufen, die Halle abzureißen und dort etwas anderes hinzusetzen.

Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn versicherte, dass er stets größtes Vergnügen dabei empfinde, ein Grundstück für die Stadt zu kaufen, sofern der Preis nur stimme. Oberbürgermeister Uli Burchardt assistierte ihm, die Stadt habe “in den letzten Jahren” 10 Millionen € mehr für Grundstückskäufe ausgegeben als für Grundstücksverkäufe eingenommen und sei bei guten Angeboten natürlich auch weiterhin kaufinteressiert.

Christoph Sigg vom Amt für Liegenschaften und Geoinformation erläuterte den Standpunkt der Verwaltung. Demnach hat die Stadt im Fall des Grundstücks zwar ein Vorkaufsrecht, kann es aber aus juristischen Gründen in diesem Fall nicht wahrnehmen. Dieses Gebiet sei in der Bausatzung als Gewerbegebiet ausgewiesen, und der Erwerber wolle das Gelände für Gewerbe nutzen. Hätte man dieses Gebiet für Wohnungsbau oder anderweitig verwenden wollen, dann hätte man bereits vor dem Verkauf des Grundstücks entsprechende Planungsvorstellungen entwickeln müssen. Er verwies darauf, dass zwischen dem dinglichen und dem gesetzlichen Vorkaufsrecht ein großer Unterschied bestehe.

(Privat-) Eigentum ist heilig

Die Stadt, da waren sich Sigg und Langensteiner-Schönborn einig, hätte an dieser Stelle nur dann ein Vorkaufsrecht auch vor Gericht durchsetzen können, wenn sie dieses Gelände etwa für einen lang geplanten Kindergarten benötigte, der anderswo schwer zu verwirklichen sei. “Eigentum ist ein hohes Gut”, sekundierte Langensteiner-Schönborn, “da kommen sie nur schwer rein.” Er nannte das Vorkaufsrecht eine Maßnahme, die es der Stadt lediglich erlaube, erkennbaren Fehlentwicklungen vorzubeugen, und das sei hier nicht der Fall. Außerdem erweise sich das Vorkaufsrecht ohnehin schnell als Papiertiger, denn jeder Erwerber werde erklären, den städtischen Planungsvorgaben folgen zu wollen, selbst wenn die Stadt dieses Gelände morgen zu einem Misch- oder Wohngebiet erkläre. Das ist einsichtig, einem Immobilieninvestor ist es nämlich meist ziemlich gleichgültig, mit was er auf seinem Grundstück Zaster macht.

Anders wäre die Lage nach Angaben der Verwaltung, wenn dieses Gelände früher in städtischer Hand gewesen wäre und damals nur mit irgendwelchen eindeutigen Vertragsklauseln für den Fall des Weiterverkaufs an den heutigen Besitzer gegangen sei. Ohne solche Klauseln aber sei beim (in der Verwaltung durchaus vorhandenen) besten Willen nichts zu machen. In der Sprache der Vorlage: Die “rechtliche Durchsetzbarkeit des Vorkaufsrechts ist […] bei Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen problematisch. Ein Interesse an der Ausübung des eingetragenen Vorkaufsrechtes besteht deswegen im vorliegenden Verkaufsfall nicht.” Mit anderen Worten: Man will einem nach Meinung der Stadt zu erwartenden Rechtsstreit aus dem Wege gehen.

Nebelbomben?

Angesichts der grundsätzlichen Begeisterung des Oberbürgermeisters für privatwirtschaftliche Lösungen runzelten etliche Gemeinderätinnen und -räte skeptisch ihre Stirnen, ob diese Rechtsposition denn stimme oder nur vorgeschoben sei. Neben anderen bemängelte Holger Reile (LLK), dass die Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung für die Gemeinderätinnen und -räte angesichts der Komplexität des Sachverhalts äußerst dürftig sei.

Der juristischen Argumentation der Verwaltung hatte mangels Fachwissens niemand im Rat etwas entgegenzusetzen. Der Gemeinderat ist schlichtweg auf die Rechtsauskünfte der Verwaltung angewiesen, und die lag mit ihrer Rechtsmeinung zum Teil schon katastrophal daneben – man denke nur an den Fall Müller-Esch.

Ist die juristische Lage aber so, wie sie die Verwaltung vorgetragen hat, ist das Vorkaufsrecht also wirklich nur ein weitgehend zahnloses Instrument, das man kaum jemals einsetzen kann, so lässt sich daraus ein Schluss ziehen: Im Interesse der künftigen Stadtentwicklung darf kein öffentlicher Grund mehr an Investoren verkauft werden, die ihn auf lange Sicht ohnehin nur möglichst gewinnbringend ausschlachten und weiterverkaufen werden.

O. Pugliese

Hier spricht der Jurist

Ja, es ist in der Tat erforderlich, dass die Stadt 1. ein Ziel mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgt und 2. dass dieses Ziel realisierbar ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts finden sich in § 25 BauGB. Schauen wir uns die einzelnen Voraussetzungen an.

Eine Zwecksetzung muss her. Darüber hinaus muss der Zweck zugleich ein zulässiger und hinreichender öffentlicher Belang sein. Der Gesetzestext selbst fordert keine Abwägung privater und öffentlicher Interessen, sondern fragt nur, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts durch öffentliche Belange gerechtfertigt ist. Zu diesen öffentlichen Belangen gehört unter anderem die Schaffung von Wohnraum in Städten, in denen der Wohnraumbedarf nicht durch Einkauf auf dem allgemeinen Grundstücksmarkt gedeckt werden kann (BeckOK BauGB, Spannowsky/Uechtritz/Griwotz, § 24 Rn. 23). In Konstanz ist die Wohnungsmarktlage prekär wie nie. Dieser Gedanke ist quasi für die Stadt geschaffen. Ein öffentlicher Belang von hinreichendem Gewicht liegt vor.

Im Gegensatz zur Auffassung der Stadt Konstanz muss die Zwecksetzung nicht sofort realisierbar sein. Es reicht aus, wenn die Stadt dabei ist, die Voraussetzungen zu schaffen, um das Ziel zu realisieren:

„Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt die Ausübung des Vorkaufsrechts nur, wenn im konkreten Einzelfall dem mit dem jeweiligen Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 verfolgten Zweck entsprochen wird. Mit der Durchführung der weiteren Schritte, die zur Erreichung des mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgenden Zwecks notwendig sind (z.B. Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Wohnbebauung), muss alsbald zu rechnen sein. Auch in einem frühen Planungsstadium muss bereits eine hinreichende Realisierungschance bestehen.“ (Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, Baugesetzbuch, 13. Auflage 2016, § 24 Rn. 20; genauso BeckOK BauGB, Spannowsky/Uechtritz/Griwotz, 39. Edition, Stand: 01.10.2017, § 24 Rn. 22 f.).

Es hätte mithin gereicht, einen Planaufstellungsbeschluss zu fassen. Realisierbar wäre die Planung eines Wohngebietes am fraglichen Standort allemal gewesen!

Selbstverständlich wäre ein Zugriff auf den Grund mithilfe eines „dinglichen“ Vorkaufsrechts einfacher. Ein “dingliches” Vorkaufsrecht wird durch Vertrag eingeräumt, das “gesetzliche” Vorkaufsrecht entsteht ohne Zustimmung des Eigentümers und ist bei seiner Ausübung an rechtliche Grenzen geknüpft, während das „dingliche“ Vorkaufsrecht keinen Beschränkungen bei der Ausübung unterliegt. Aber wie der vorliegende Fall zeigt, sind rechtliche Hürden nicht unendlich groß – im Gegensatz zur Angst der Stadt Konstanz vor rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer sich nicht traut, wird keinen Kurswechsel in der Wohnungsfrage erzielen.

Simon Pschorr

LLK-Stadträte bleiben Wahl des Kämmerers aus Protest fern

Bei der Gemeinderatssitzung am 24.10. stand im nicht-öffentlichen Teil die Besetzung der Stelle “Leitung der Kämmerei” auf der Tagesordnung. Die Stadträt_innen der Linken Liste Konstanz (LLK) nahmen daran nicht teil. Anke Schwede und Holger Reile betonten, dass sich diese Ent­schei­dung nicht gegen die Person richtet, die zur Wahl steht. “Wir protestieren mit unserem Fernbleiben vielmehr gegen das Vorgehen von Oberbürgermeister Uli Burchardt bei der Bestimmung des Nachfolgers von Hartmut Rohloff”, erklärte Fraktionsvorsitzender Reile.

Bereits im Juli hatte der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung mit klarer Mehrheit über die Neubesetzung der Kämmerei-Leitung entschieden. Die gewählte Person stammte aus einem Kreis mehrerer Bewerber_innen, die zuvor verschiedene Auswahlrunden des Rats und der Verwaltung durchlaufen hatten. Das Wahlergebnis passte dem Oberbürgermeister offenkundig nicht – er legte Veto dagegen ein. Da sich im Rat nicht die nach § 24 Gemeindeordnung nötige 2/3-Mehrheit fand, um dieses Veto außer Kraft zu setzen, konnte Burchardt die Wahl für ungültig erklären.

Für die Stadträt_innen der LLK ist das Verhalten des Oberbürgermeisters völlig inakzeptabel, zumal es um eine der wichtigsten Funktionen innerhalb der Stadtverwaltung geht. Dass das Stadtoberhaupt mit formalen Winkelzügen den Mehrheitswillen des Rats außer Kraft setzt, macht die Besetzungsprozedur am 24.10. zur Farce. “Daran werden wir uns nicht beteiligen”, so Schwede und Reile.

Linke Liste Konstanz (LLK)

Wohnungsbau dem Markt entziehen

Der Technische und Umweltausschuss beschäftigte sich am vergangenen Dienstag mit einer ersten Zwischenbilanz des 2014 vom Gemeinderat beschlossenen “Handlungsprogramms Wohnen”. Die Linke Liste Konstanz (LLK) hatte das Programm mitbeschlossen, aber schon damals die soziale Schieflage kritisiert und einen Kurswechsel hin zum öffentlich finanzierten Wohnungsbau gefordert. Die im Ausschuss vorgelegte Bestandsaufnahme auf Grundlage dreier von der Stadtspitze in Auftrag gegebene Gutachten gibt uns Recht: Entstanden sind nicht nur zu wenig, sondern vor allem zu teure Wohnungen. Der Beitrag von LLK-Stadtrat Holger Reile im Wortlaut.

Ganz neu ist die Erkenntnis nicht, dass wir mehr Wohnungen brauchen, um den Bedarf halbwegs zu decken. Dennoch liefern die uns vorliegenden Gutachten wissenschaftlich fundiertes und damit sachdienliches Material zur Wohnungssituation in der Stadt. Drei Gutachten liegen uns vor – für die sich die Ausgaben zumindest mal halbwegs gelohnt haben, was ja nicht oft der Fall ist – und mit denen es sich arbeiten lässt.

In der Bestandsaufnahme des Instituts „empirica“ ist zu lesen, dass Konstanz weiterhin wächst, aber die Bautätigkeit mit dem Bevölkerungswachstum nicht mitgehalten hat und deshalb auch die Mieten weiter gestiegen sind. Empirica erklärt, Zitat: „Ohne eine kräftige und zeitnahe Ausweitung der Flächenpotenziale für den Wohnungsbau werden auch künftig Haushalte mit kleinem Geldbeutel und junge, sogar gutverdienende Familien aus der Stadt ins Umland verdrängt und schreitet die soziale Entmischung weiter voran“. Zitat Ende. Rechnerisch kommt das Institut auf einen Bedarf von 7919 Wohnungen bis zum Jahr 2035 – eine etwas schräge Zahl, die vermuten lässt, damit soll die wissenschaftliche Kompetenz untermauert werden.

Das Gewos-Gutachten kommt zusammengefasst zu der Erkenntnis: Viele Wohnungen mit qualitativ mittlerer Ausstattung werden viel zu teuer vermietet – Vermieter verlangen eben, was der Markt hergibt. Für uns zeigt das Folgendes: Das Handlungsprogramm Wohnen wirkt durch seine Fokussierung auf den frei finanzierten Mietwohnungsbau zu einem großen Teil offenbar als Mieterhöhungsbeschleuniger – anders kann man das kaum verstehen. Und das hat Auswirkungen auf das gesamte Mietpreisniveau. In einer aktuellen Pressemitteilung erklärte der Bund für Umwelt- und Naturschutz zum Thema: „Das Ziel des Handlungsprogramms Wohnen, die Mietpreise auf einem für Familien und Normalverdiener verträglichem Maß zu halten, wurde verfehlt. Im Gegenteil: die teuren Mieten im Neubau ziehen auch den Mietpreis der Bestandsmieten im freien Wohnungsmarkt deutlich nach oben“. Zitat Ende.

Denn auch der angebliche Sickereffekt lässt sich in der Gewos-Studie nur schemenhaft erkennen. Die von der Stadt behauptete mietpreisdämpfende Wirkung ist reines Wunschdenken. Fakt ist nämlich: Erstens zahlten Haushalte, die eine neue Wohnung bezogen haben, in der Regel mehr dafür, und zweitens wurden die dann freigewordenen Wohnungen mindestens zum gleichen Preis vermietet, und oft sogar teurer.

Das Ergebnis der Haushaltsbefragungen von Gewos zeigt zudem ziemlich klar: Die durchschnittlichen Mietpreise in frei finanzierten Mietwohnungen liegen bei 11,40 Euro und bei geförderten Mietwohnungen im Neubau bei 7,50 Euro. Somit wirkt der profitorientierte Mietwohnungsbau eben als preistreibend und bringt Leute mit schmalen Geldbeutel schnell in Finanznöte. Somit kommt Gewos richtigerweise zu dem Schluß, dass preisgünstiger Wohnraum nur geschaffen werden kann, wenn man auf öffentliche Förderung setzt. Den sozialen Folgen der Mietpreiserhöhung gehen die Gutachten leider nur am Rande nach, immerhin verweist Gewos aber auf die durchweg unheilvolle Entwicklung, dass der Mietkostenanteil am Haushaltseinkommen in Konstanz bei knapp 30 Prozent liegt, fast 20 Prozent der Haushalte aber zahlen sogar 40 Prozent und mehr für ihre Miete.

Das Institut rät deshalb, mehr zu bauen und den neuen Stadtteil Hafner schnell aus dem Boden zu stampfen. Der Neubau müsse dabei in allen Segmenten stattfinden. Das mittlere Segment soll danach aber überproportional mit einem Anteil von 50 Prozent bedient werden. Was daran so neu sein soll, erschließt sich uns allerdings nicht, den genau diesen Anteil sah das Handlungsprogramm Wohnen bisher auch schon vor. Gleichzeitig soll das untere Segment von bisher 17 auf 25 Prozent ausgeweitet werden. Dass nun die Freie Grüne Liste für die Anhebung des unteren Segments auf 33 Prozent plädiert, nehmen wir erfreut zur Kenntnis. Das reicht unserer Meinung zwar immer noch nicht, ist aber neu und begrüßenswert, denn es entspricht in etwa dem, was wir von der Linken Liste schon vor Jahren gefordert haben.

Fazit: Fast alle aus den Untersuchungsansätzen abgeleiteten Vorschläge und Empfehlungen bleiben überwiegend darauf beschränkt, das Agieren rein profitorientierter Investoren ein wenig zu beeinflussen – oder auch gleich zu kapitulieren, wie im Fall Vincentius Was nicht sein darf, kann in den Augen der Marktapologeten nicht sein, deshalb will man es beim bisherigen Kurs weitgehend belassen und fummelt lediglich an einigen Stellschrauben herum. Dabei belegen die Gutachten an mehreren Stellen, dass so keine Abhilfe zu schaffen ist. Die zusammengetragenen Fakten untermauern unsere Forderungen, die da waren und immer noch sind:

Dass neue Wohnungen gebaut werden müssen, steht außer Frage. Aber wer erschwinglichen Wohnraum für Gering- und Normalverdiener schaffen will, muss einen möglichst großen Teil des Wohnungsbaus dem privaten Immobilienmarkt entziehen und mehr denn Wohnungsbaugesellschaften wie Wobak und Spar- und Bauverein, genossenschaftliche Gruppierungen und andere Non-Profit-Unternehmen mit ins Boot holen. Greift man dennoch auf private Investoren zurück, dann nur, wenn sich diese auf soziale und ökologische Standards verpflichten lassen. Das war immer eine unserer Forderungen und die werden wir auch weiterhin vertreten.

Eine Anmerkung noch über die öffentliche Debatte zu diesem Thema, dem sich auch die örtliche Tageszeitung gewidmet hat. Erst kürzlich titelte der Schreiber seinen Beitrag zur Sache folgendermaßen: „Wachstum in Konstanz – die Stadt darf nicht länger das Ob diskutieren, sondern muss Wege für das Wie finden“. Und weiter im Text ist zu lesen, Zitat: „Eine Debatte über angebliche Grenzen des Wachstums ist sinnlos“ und außerdem, so eine zusätzliche Einschätzung, könne sich die Stadt gegen ihre Entwicklung gar nicht stemmen und habe sie willenlos hinzunehmen. Eine fatale Erkenntnis und weit weg von dem, was man von nachhaltiger Politik verlangen kann, ja muss.

Ich kann nur hoffen, dass diese Fehl-Einschätzung nicht unser zukünftiges Handeln bestimmt. Selbstverständlich darf man nicht nur, sondern muss man auch über Grenzen des Wachstums – das beileibe kein angebliches ist – nachdenken, alles andere wäre verantwortungslos. Die sogenannte Schwarmstadt Konstanz weiterhin bis zum Bersten vollzustopfen, auch noch die letzten Flächen zu versiegeln, und sie widerstandslos den Gesetzen des Marktes auszuliefern, kann nicht unsere Richtschnur sein, denn dafür, Kolleginen und Kollegen, wurden wir sicher nicht gewählt.

H. Reile

Bodenseeforum: Burchardt entdeckt Meinungsfreiheit

Bei der Gemeinderatssitzung am 22.6. holte Oberbürgermeister Uli Burchardt den Knüppel aus dem Sack. Mit seiner Satire über das Bodenseeforum habe LLK-Stadtrat und seemoz-Redakteur Holger Reile unter anderem seine „Treuepflicht“ als Stadtrat verletzt und der Stadt immensen Schaden zugefügt. Das werde er rechtlich prüfen lassen. Über die Provinzposse wurde auch überregional berichtet und kopfschüttelnd gelacht. Lange musste man auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung warten. Hier ist es nun.


Treuepflicht als Stadtrat

Sehr geehrter Herr Reile,
Ich hatte ja in Aussicht gestellt, der Frage nachzugehen, ob Ihre veröffentlichte Satire gegen die Treuepflicht als Stadtrat verstoßen hat, weil sie die Interessen oder Belange der Stadt geschädigt oder beeinträchtigt haben könnte. ich habe die Prüfung veranlasst aus Sorge um die Mitarbeiter und den Ruf des Bodenseeforums.

Die rechtliche Einschätzung hat ergeben, dass außerhalb von Ratssitzungen die Treuepflicht grundsätzlich nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkt. Eine Grenze kann zwar dann erreicht sein, wenn die Äußerungen wahrheitswidrig oder ausschließlich diffamierend sind. Diese Grenze dürfte bei Ihrer Satire wohl nicht überschritten sein, da die unzutreffenden angeblichen Informationen zum Verkauf des Hauses und die satirische Einkleidung letztlich untrennbar vermengt sein dürften.

Externe Kosten für diese Prüfung sind nicht entstanden.

lm Fall der fingierten Zitate, die Sie Mitarbeitern zugeschrieben haben, appelliere ich an Sie, dies zukünftig zu unterlassen. Es handelt sich meines Erachtens dabei um billige Effekte auf Kosten der Mitarbeiter. Dieser Stil sollte nicht in den Konstanzer Gemeinderat Einzug halten.

Mit freundlichen Grüßen
Uli Burchardt
Oberbürgermeister

PS:
Ich habe lhren Text zum Anlass genommen, mich in den letzten Tagen etwas eingehender mit dem Thema Satire zu beschäftigen. Dabei bin ich auf folgendes interessante Zitat eines Kollegen von lhnen gestoßen, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Der Journalist Dieter E. Zimmer hat 1974 in einer Diskussion über das Thema Satire folgendes geschrieben:
„Falsche Tatsachenbehauptungen sind natürlich immer von Übel, auch in Satiren, ob sie nun juristisch belangbar sind und belangt werden oder nicht. Moralisch, weil sie jemandem ein Unrecht zufügen. Literarisch, weil eine Satire, die auf Erfindungen aufgebaut ist, in sich schlaff zusammensackt. (…) Einen Freibrief nämlich für Lügen und Verleumdungen kann niemand wollen; Schriftsteller, die aufklären möchten, am alleıwenigsten.“


(hr) Wer Burchardts Einlassungen liest, kann unschwer erkennen: Diese Antwort muss ihm enorm schwergefallen sein, da ihm für seine Anschuldigungen jeder Beleg fehlt. Somit steht er mit abgesägten Hosen da, kann es aber nicht lassen, dennoch den kraftmeiernden Zuchtmeister zu geben. Souveränität sieht anders aus. Baut man Bockmist, steht man dafür ein und nimmt die öffentlich erhobenen und unberechtigten Vorwürfe mit dem „Ausdruck des Bedauerns“ ebenso öffentlich zurück – und gut ist’s. Doch dafür fehlt dem Konstanzer Stadtoberhaupt, in dessen DNA Selbstüberschätzung eine tragende Rolle spielt, die Größe. Wenn er nun glaubt, mit seiner dürren Erklärung sei die Angelegenheit erledigt, irrt er. Fortsetzung folgt.

red (zuerst erschienen auf seemoz.de)

Linke Liste im Gemeinderat II

Den Standpunkt der Linken Liste Konstanz (LLK) zu den umstrittenen Bauplänen für ein Pflegeheim auf dem Gelände der ehemaligen Zoffingen-Schule erläuterte am 27.9. im Gemeinderat Stadtrat Holger Reile. Die LLK hält die Schaffung von Pflegeplätzen für dringend nötig, lehnt aber das intransparente Vorgehen von Caritas und Stadtverwaltung ab. Die von Caritas-Chef Hofmann vorgelegten Pläne seien nicht alternativlos, eine öffentliche Diskussion über die Gestaltung des Quartiers und die Entwicklung der Pflegelandschaft nötig. Holger Reiles Redebeitrag im Wortlaut.

Wir bleiben dabei, wie schon bei der Debatte im TUA und unterstützen den Antrag der Freien Grünen Liste, obwohl es dafür wahrscheinlich keine Mehrheit geben wird. Wir von der Linken Liste haben lange und auch kontrovers diskutiert und sind der Meinung, dass wir Pflegeplätze brauchen, keine Frage. Ich will Ihnen aber nochmal auch unsere Kritik an der Entwicklung des geplanten Vorhabens kurz umreissen:

Der Anbau ist zu groß und – gerade in diesem Quartier – städtebaulich guten Gewissens nicht zu vertreten. Die sogenannte Bürgerbeteiligung fand erst statt, als für das Projekt die entscheidenden Pflöcke bereits eingeschlagen worden sind. Leicht überspitzt formuliert kam folgende Botschaft rüber: Jetzt knallen wir euch mal einen gigantischen Klotz vor die Nase, das, liebe Anwohner, habt ihr zu schlucken, aber bei der Gestaltung der Fensterfront dürft ihr dann ein bisschen mitreden.

Somit, Kolleginnen und Kollegen, hat man es sträflich versäumt, frühzeitig in einen zielführenden Dialog zu treten, denn alternativlos ist die Sache nicht. Wäre man so verfahren, wie es einer ehrlich gemeinten Bürgerbeteiligung entspricht, hätte das eventuell zu einem anderen Ergebnis geführt. Warum, um nur ein Beispiel zu nennen, fanden die ersten Sitzungen im Gestaltungsbeirat hinter verschlossenen Türen statt? Ich kann den Ärger nicht nur der direkt betroffenen Niederbürgler, sondern auch vieler anderer über diese Vorgänge durchaus verstehen. Und: Dass die derzeitige Visualisierung des massiven Baukörpers einen durchgängig beschönigenden, ja fast schon manipulativen Charakter hat, kommt erschwerend hinzu. Außerdem: Ist es denn tatsächlich so, dass ohne den Anbau das ganze Vorhaben auf der Kippe stünde? Dazu gibt es auch von fachlich fundierter Seite unterschiedliche Meinungen, die aber unter den Tisch gekehrt werden.

Ein anderer Punkt: Mehrmals wurde in der Debatte der Vorwurf erhoben, die Forderung nach einem Bebauungsplan sei nichts anderes als „Verzögerungstaktik“. Das halten wir für ein Totschlagargument, denn mit Bebauungsplänen ist uns in der Regel die Möglichkeit gegeben, vernünftige und auch nachhaltige Stadtplanung zu betreiben. Dieses sinnvolle Instrument nun plötzlich negativ zu bewerten, ist der Sache nicht dienlich und verströmt auch ein wenig den Geruch der Heuchelei.

Hinweisen möchte ich noch auf eine Bemerkung, die im Vorfeld von Caritas-Chef Andreas Hoffmann zu hören war. Bei seiner Suche nach einem alternativen Standort sei ihm auch das Vincentius-Gelände in den Sinn gekommen. Eine in der Tat gute Idee. Doch der neue Besitzer, die LBBW, habe – so Hoffmann „astronomische Summen“ genannt. Erinnern Sie sich, Kolleginnen und Kollegen? Wir von der Linken Liste haben mit Nachdruck immer wieder dafür geworben, die Stadt möge das Gelände nicht aus der Hand geben, es besser in eigener Regie gestalten und keinesfalls privaten Investoren überlassen, deren ausschließliches Interesse darin besteht, mit einem Filetstück mitten in der Stadt satte Gewinne einzufahren, und sonst nichts. Aber die übergroße Mehrheit dieses Gremiums hatte keine Probleme, der LBBW das Grundstück auf dem Silberteller zu präsentieren – und das war ein großer Fehler.

Bevor wir nun zur Abstimmung kommen, noch ein abschließendes Wort in die Richtung derer, die sich für einen abgespeckten Umbau stark gemacht haben. Sie haben sich eingemischt, und zwar nicht nur aus Eigennutz, wie Ihnen vielfach unterstellt worden ist, sondern auch aus Sorge um den Erhalt eines mittlerweile wunderbaren Quartiers – und das verdient Respekt und Anerkennung.

Sind wir doch alle mal ehrlich: Jeder andere hier wäre ebenso auf die Barrikaden geklettert, würde man ihm ein ähnliches Objekt vor die Nase setzen. Doch stecken Sie Ihren Kopf nicht in den Sand, denn tun Sie das, merken Sie nicht, wer Sie von hinten tritt. Begleiten Sie den weiteren Prozess, der offensichtlich nicht aufzuhalten ist, mit Kritik, aber auch mit Verbesserungsvorschlägen – bringen Sie sich weiterhin ein. Denn das Motto für Konstanz lautet mehr denn je: Bürgerinnen und Bürger – schaut auf Eure Stadt. Dazu noch ein Terminhinweis: Die nächste Gemeinderatswahl findet im Frühsommer 2019 statt.

Linke Liste im Gemeinderat

Wohnungs- und Obdachlosigkeit gehört auch im reichen Konstanz zum traurigen Alltag. LLK-Stadträtin Anke Schwede nahm bei der Gemeinderatssitzung am 28.9. den Geschäftsbericht des Bürgeramtes (siehe Link unten) zum Anlass, um an dieses drängende Problem zu erinnern und mahnte angesichts der herannahenden kalten Jahreszeit mehr Unterstützung für die Betroffenen an. Ihr Beitrag im Wortlaut.

Auch von uns besten Dank, werter Herr Fischer, für den interessanten und sehr informativen Bericht des Bürgeramtes, der u. a. deutlich macht, wie mannigfaltig die Aufgaben dieser Behörde sind.

Einen Punkt möchte ich herausgreifen, der für uns einen politischen Schwerpunkt darstellt: und zwar den Bereich „Öffentliche Sicherheit und Gewerbewesen“, sprich die Wohnungslosigkeit in Konstanz. Positiv hervorzuheben – und ja auch schon im Arbeitskreis Obdachlosenhilfe ausführlich besprochen – ist, dass durch verschiedene Initiativen die seit mehreren Jahren stark angestiegene Wohnungslosigkeit teilweise gelindert werden konnte. Z. B. durch die Belegung des Neubaus Mühlenweg 44 a mit 18 Mietparteien 2015 und durch die Gemeinschaftsnotunterkunft Hafenstraße 25 mit 30 Wohn- bzw. Schlafplätzen 2016. Außerdem ist es gelungen, sieben Kooperationsverträge mit VermieterInnen im Rahmen des sozialen Projektes „Wohnraumakquise“ abzuschließen sowie mehrere WOBAK-Ersatzwohnungen zur vorübergehenden Nutzung an Familien und Alleinerziehende, die unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht waren, zu vergeben.

Aber diese Maßnahmen reichen leider nicht aus und es wird in diesem Winter wieder zu Engpässen und prekären Situationen kommen. Denn im Jahr 2017 war und ist der Erfrierungsschutz im Haidelmoosweg 15 fast immer voll belegt, auch in der wärmeren Jahreszeit, da der „reguläre Mietwohnungsmarkt“ dieser Klientel in der Regel versperrt bleibt. Es muss damit gerechnet werden, dass die derzeit vorhandenen Kapazitäten im Haidelmoosweg, auch unter Einbeziehung der zeitweise angemieteten Hostelbetten, nicht ausreichen werden. Wir wären gut beraten, über einen Neubau bzw. Neubauten nachzudenken und diese so schnell wie möglich zu planen und zu errichten. Auch die Umwandlung von bestehendem Wohnraum ist unseres Erachtens eine Möglichkeit, um die dringend benötigten Notunterkünfte zeitnah zu schaffen. Wir sollten dieses Thema also noch in diesem Jahr im Sozialausschuss und Arbeitskreis Obdachlosenhilfe angehen, die Zeit drängt. Dazu gehört auch die Überarbeitung der bestehenden Konzeption „Das Hilfesystem für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in der Stadt Konstanz“ (Bearbeitungsstand 2011), die auch für 2017 vorgesehen ist.

Abschließend noch ein paar Worte zur sogenannten normalen Wohnungsnot in dieser Stadt. Sie trifft vor allem sozial Schwächere. Und hier besonders Alleinerziehende, Familien mit mehr als zwei Kindern und Menschen mit Migrationshintergrund, wie das Bürgerbüro berichtet. Die Warteliste für eine bezahlbare Wohnung wird länger und länger, die Wartezeiten auch. Am 30. Juni diesen Jahres waren bei der Wobak insgesamt 3.458 Bewerberinnen und Bewerber registriert, ein halbes Jahr zuvor waren es noch 2.808. Darunter befinden sich 325 Härtefälle, denen das Wasser nun wirklich bis zum Hals steht. Der routinierte Verweis darauf, dass das Handlungsprogramm Wohnen dereinst diese Probleme lösen wird, verpufft mittlerweile – ganz davon abgesehen, dass ein 1/6 der zukünftigen Bauten im unteren Preissegment viel zu wenig sein wird.

Hier werden wir neu justieren müssen, gerade auch angesichts des alarmierenden Wahlergebnisses vom letzten Sonntag. Denn es darf nicht der fatale Eindruck entstehen, dass für „die Flüchtlinge“ einiges getan werde (Stichwort Erst- und Anschlussunterkünfte), die hiesigen Menschen am unteren Rand der Gesellschaft aber abgehängt sind und auf tiefgreifende soziale Verbesserungen meist vergeblich warten.

Zum Geschäftsbericht des Bügeramts 2015-2017