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LLK im Gemeinderat I: Anke Schwede zum Nachtragshaushalt

Bei der letzten Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr stand am 19.12. unter anderem der Nachtragshaushalt 2018 auf der umfangreichen Tagesordnung. Die Linke Liste Konstanz (LLK) lehnte das Zahlenwerk als einzige Fraktion ab. Trotz rekord­verdächtigem Einnahmeplus versäumt es die Rathausspitze nämlich ein weiteres Mal, Akzente für den Bau öffentlich finanzierten Wohnraums und eine Verbesserung der sozialen Infrastruktur zu setzen. Wir dokumentieren den Redebeitrag von Anke Schwede, mit dem sie das Nein der LLK begründete.

Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
die Linke Liste hatte sich bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/18 enthalten, weil es neben viel Schatten auch einiges Licht im Zahlenwerk gab. Das Licht sahen wir insbesondere bei den Mitteln, die für die Aufgaben in der Flüchtlingsintegration eingeplant waren. Die Schatten sind inzwischen deutlich länger geworden, vor allem bei den kommunalpolitischen Dauerbaustellen, deren Vernachlässigung wir schon damals kritisiert hatten.

Dabei ist auch festzuhalten, dass die düsteren finanziellen Zeiten, die vor einem Jahr bei der Verabschiedung des Haushalts wie gewohnt an die Wand gemalt wurden, einmal mehr nicht angebrochen sind. Im Gegenteil: Konstanz schwimmt im Geld.

Denn gegenüber dem im Dezember 2016 verabschiedeten Planwerk, das immerhin schon ein Plus von rund 2,5 Millionen vorsah, wird sich das Ergebnis, so der aktuelle Stand laut Ergänzungsvorlage, noch einmal um 2,7 Millionen auf ein Gesamtergebnis von rund 15 Millionen Euro verbessern. Damit böten sich zum wiederholten Mal Möglichkeiten, Aufgaben anzupacken, die seit Jahren vernachlässigt werden.

Da ist zum einen die Personalsituation. Damals wurden von den 50 aus den Fachabteilungen angeforderten Stellen gerade mal 14,35 bewilligt. Das hat unserer Meinung nach nicht einmal ansatzweise ausgereicht, um für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Auch im aktuellen Nachtragshaushalt geht es so weiter: 10,6 Stellen wurden beantragt (Liste A und B), ganze 4,58 sollen geschaffen werden. Zu befürchten ist nun, dass wichtige Aufgaben zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger nicht erledigt werden können, weil einfach die nötigen personellen Kapazitäten fehlen. Für viele Kolleginnen und Kollegen bedeutet das, dass sie dauerhaft am Anschlag arbeiten müssen – für uns sind das inakzeptable Zustände.

Da ist, ein weiteres Beispiel, der schleppende Ausbau der Kita-Plätze. Immer noch hinkt die Stadt dem Bedarf vor allem im U3-Altersbereich hinterher, und das wird sich bei dem Tempo, das man hier angeschlagen hat, auch nicht ändern. Zumal die EinwohnerInnenzahl weiter zunehmen wird und damit auch der Bedarf. Stattdessen wurde wieder einmal die Erhöhung der Beiträge geplant, die vor allem sozial Schwache belasten, anstatt über einen Abbau der Kita-Gebühren nachzudenken. Auch in vielen anderen Bereichen der sozialen Infrastruktur gibt es Handlungsbedarf, beispielsweise bei der Ausstattung und Sanierung von Schulen, der Schaffung neuer öffentlicher Begegnungsmöglichkeiten und Quartierszentren oder bei der Verbesserung des Angebots in der Jugend- und Schulsozialarbeit, um nur einige Beispiele zu nennen.

Und da ist, um ein letztes und das wirklich drängendste Problemfeld zu nennen, die Wohnungspolitik. Vor kurzem erst hat uns die von den Instituten „empirica“ und „GEWOS“ gezogene Zwischenbilanz zum Handlungsprogramm Wohnen gezeigt, dass es seine zentralen Ziele verfehlt: Nämlich eine ausgewogene Wohnungsentwicklung für alle Bevölkerungsgruppen – unabhängig von der Höhe ihrer Einkommen. Diese Ziele hat man nicht nur nicht erreicht, sondern im Gegenteil zu einer weiteren Verschärfung der Wohnungsproblematik beigetragen. Neuen Wohnraum gibt’s vor allem für Reiche und das Mietniveau steigt ungebremst weiter. Der Grund hierfür ist die von uns immer wieder kritisierte gravierende soziale Schieflage des Programms und vor allem die Orientierung auf den privaten Markt. Mit dem Nachtragshaushalt hätte sich angesichts der finanziellen Spielräume die Chance für eine erste Kurskorrektur geboten. Durch den gezielten Einsatz von zusätzlichen städtischen Mitteln hätten mit dem Bau öffentlicher und dauerhaft bezahlbarer Mietwohnungen ein wichtiges Zeichen gesetzt werden können.

Vor allem diese Zahlen gegossene Untätigkeit der Verwaltungsspitze auf dem letztgenannten Politikfeld hat uns nach reiflicher Überlegung und Diskussion zu der Entscheidung gebracht, ihrem Entwurf für den Nachtragshaushalt nicht zuzustimmen. Er wird den drängenden Aufgaben, die sich in unserer wachsenden Stadt für den Ausbau der sozialen Infrastruktur und bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum stellen, nicht gerecht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

LINKE und LLK starten Kampagne: Wem gehört Konstanz?

“Miethaie zu Fischstäbchen” – gestern bereicherten wir den Weihnachtsmarkt auf der Marktstätte um ein Angebot der besonderen Art. Eine symbolische Lagerstätte auf Stroh – passend zu einer um diese Jahreszeit häufig erzählten Geschichte – erinnerte an das Elend der städtischen Wohnungspolitik in Konstanz. Viele suchen in der Boomtown vergebens ein Dach über dem Kopf, die Mieten explodieren. Zeitgleich tagte übrigens der Gemeinderat: Beschlossen wurde ein Nachtragshaushalt, der trotz rekordverdächtigen Einnahmezuwachses wieder mal keine Investitionen für den öffentlichen Wohnungsbau vorsieht. Das Bauen überlässt man lieber Immobilienhaien, die mit der Wohnungsnot glänzende Geschäfte machen. Den Haushalt lehnte nur die Linke Liste ab. Weiterlesen

Linke Liste stellt Antrag zur Wohnungspolitik

Die Linke Liste Konstanz (LLK) fordert einen Paradigmenwechsel in der städtischen Wohnungsbaupolitik. „Das Handlungsprogramm Wohnen hat seine zentralen Ziele verfehlt“, erklärt dazu LLK-Stadtrat Holger Reile. „Es sollte eigentlich den Wohnungsmarkt entspannen und die Preisentwicklung bei Wohnungsimmobilien und Mieten dämpfen.“ Angestrebt war laut Verwaltung eine “ausgewogene Wohnungsentwicklung”, die alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigt, unabhängig von der Höhe ihrer Einkommen. Die jüngst veröffentlichten Untersuchungen von Empirica und Gewos belegen, dass das Programm diese Ziele nicht nur nicht erreicht, sondern im Gegenteil zu einer weiteren Verschärfung der Wohnungsproblematik geführt hat.

„Fast zwei Drittel der neuen Wohnungen liegen im Hochpreis-Bereich, was zusätzlich zum Preisauftrieb bei bestehendem Wohnraum beigetragen hat“, bilanziert Reile. Der sogenannte Sickereffekt, mit dem die Stadtverwaltung begründet hatte, dass auch Wohnungen im teuersten Segment gefördert werden, habe sich damit ins Gegenteil verkehrt.

In einem Antrag an den Gemeinderat schlägt die Fraktion deshalb nun ein Bündel verschiedener Maßnahmen vor, um den Bau bezahlbaren Wohnraums anzukurbeln und die Mietexplosion zu stoppen. So sollen etwa die Zielkorridore des Handlungsprogramms Wohnen neu festgesetzt und auf den sozialen und preisgedämpften Wohnungsbau eingegrenzt werden. Die LLK fordert verbindliche Mietobergrenzen für öffentlichen und preisgebundenen privaten Wohnungsbau. Zudem will sie die Bereitstellung zusätzlicher städtischer Mittel, um der Wohnungsbaugesellschaft Wobak ein stärkeres Engagement beim Bau von Wohnraum zu ermöglichen, den auch Gering- und Normalverdiener bezahlen können. Die Verwaltung soll darüber hinaus gezielt Fördermaßnahmen für genossenschaftlich organisierte Träger, Baugemeinschaften und andere alternative Wohnformen ausarbeiten. Auch die Verlängerung der Laufzeiten für die Mietpreisbindung und die Ausschöpfung aller Mittel zur Deckelung von Mieten ist Bestandteil des Forderungskatalogs der LLK.

„Eine Zwischenbilanz des Handlungsprogramms Wohnen zeigt: Nur öffentliche Bauträger und Genossenschaften schaffen in Konstanz bezahlbaren Wohnraum, sie müssen Priorität gegenüber dem Markt haben“, begründet Stadträtin Anke Schwede den LLK-Antrag. „Nur so kann die Stadt ihrer Aufgabe nachkommen, das Grundrecht auf Wohnen für ihre Einwohner zu sichern.“

Linke Liste Konstanz (LLK)

Vincentius-Areal: “Die Politik überlässt die Wohnungsfrage dem Markt”

Lediglich der Vertreter der Linken Liste (LLK) stimmte gestern im Technischen und Umweltausschuss (TUA) gegen das Investoren-Projekt an der Unteren Laube. Mit der Billigung des Bebauungsplans hat der Ausschuss den Weg für die LBBW frei gemacht, die auf dem Vincentius-Areal die Vermarktung von 126 vornehmlich hochpreisigen Wohnungen samt Tiefgarage plant. Das noch ausstehende Votum des Gemeinderats dürfte angesichts der Abstimmung im TUA (12:1) reine Formsache sein. Vorausgegangen war der Verkauf der öffentlichen Fläche an die Immobilientocher der baden-württembergischen Landesbank, die nach Baufertigstellung die Objekte meistbietend weiterverhökern will. Leichtfertig haben Verwaltung und Gemeinderatsmehrheit die Chance vergeben, auf einer der raren bebaubaren Flächen in der Innenstadt in eigener Regie für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Politik soziale und ökologische Belange ignoriert. Bezeichnend, dass im Ausschuss der LBBW-Projektleiter noch nicht einmal genau wußte, wie lange für die wenigen öffentlich-geförderten Wohnungen eine Mietpreisbindung gilt. Der Redebeitrag von LLK-Stadtrat Holger Reile im Ausschuss.

Ich will es am Anfang meiner Ausführungen gleich deutlich sagen: Wir von der Linken Liste lehnen diese Vorlage ab.

Meine Vorredner haben sich ja nun leidlich gemüht und dabei heftig gewunden, das Projekt, das da auf uns zukommt, in helles Licht zu setzen – doch überzeugend, Kolleginnen und Kollegen, war das nicht. Kann es auch nicht sein, denn was da geplant ist, entspricht keineswegs dem Bemühen, einer grassierenden und fast täglich zunehmenden Gentrifizierung auch in dieser Stadt entgegen zu wirken – ganz im Gegenteil.

Fakt ist doch: Dieses Gelände hätte sich hervorragend dazu geeignet, es in städtischer Eigenregie hauptsächlich für den Wohnbedarf zu entwickeln, zusammen mit Initiativen, Genossenschaften und Baugruppen für die soziale und ökologische Standards noch Verpflichtung sind und für die satte Rendite auf Kosten anderer noch nicht der alleinige Leitfaden ist. Was wäre da nicht alles möglich gewesen? Sozusagen als Modell- und Vorzeigeprojekt für das Handlungsprogramm Wohnen insgesamt – als Auftakt mit Signalwirkung.

Und ja, das hätte Geld gekostet und zwar nicht wenig. Aber diese Ausgabe hätte sich in vielerlei Hinsicht rentiert und wäre besser angelegt gewesen, als beispielsweise in regelmäßigen Abständen Millionen Euro in das Fass ohne Boden am Seerhein zu kippen.

Stattdessen aber – und wir haben das von Anfang an kritisiert – warf man dieses innerstädtische Filetstück ohne Not der Immobilientochter der LBBW vor die Füße. Die veranschlagten rund zehn Millionen für das Grundstück zahlten die aus ihrer Portokasse, denn sie wissen ganz genau, dass über profitable Vermarktung – und nichts anderes haben die im Sinn – ein Vielfaches rauszuholen ist.

Wenn wir einen gemeinsamen Blick über Wollmatingen hinaus werfen, dann zeigt sich in der Wohnungsfrage eine höchst dramatische Entwicklung. Mittlerweile sind knapp 900 000 Menschen in diesem Land ohne Wohnung, 2018 werden es weit über eine Million sein. Die Mieten sind in den letzten zehn Jahren um bis zu 50 Prozent gestiegen. Derzeit gibt es zwischen Flensburg und Konstanz noch 1,3 Millionen Sozialwohnungen und jedes Jahr werden es weniger, auch in Konstanz. Noch vor 30 Jahren waren es dreimal soviele und der aktuell ermittelte Bedarf liegt bundesweit bei weit über 5 Millionen. Der Zuzug in sogenannte Schwarmstädte, zu denen sich Konstanz mittlerweile auch in leichtfertiger Euphorie dazurechnet, steigt. Die Mietpreisbremse ist kläglich gescheitert, die Politik – also auch wir – überlässt die Wohnungsfrage dem Wohnungsmarkt, und da vornehmlich den Spekulanten, zu denen die LBBW ganz sicher zu zählen ist.

In der heutigen Vorlage lesen wir, dass 10 Prozent der neu geschaffenen Wohnfläche am Schottenplatz für den preisgedämpften Wohnungsbau und 20 Prozent für den öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen sind. Mit Verlaub, Kolleginnen und Kollegen, das ist angesichts der Lage ein schlechter, ja fast zynischer Witz, mit dem wir von der Linken Liste nicht mal im Ansatz zufrieden sind, denn mindestens das Doppelte an bezahlbarem Wohnraum wäre unserer Meinung nach eine Voraussetzung, um miteinander ins Gespräch zu kommen.

Sollten Sie die Vorlage aufmerksam gelesen haben, müsste Ihnen folgender Satz zu denken geben. Denn der lautet: „Die Verortung der Wohnungen ist durch den Vorhabenträger planerisch nachgewiesen, kann im Zuge der Vermarktung jedoch nochmals variieren“. Ein kleiner, fast unscheinbarer Satz, der aber durchaus negative Konsequenzen nicht ausschließt.

Ein Letztes noch: So gesehen werden Sie eventuell verstehen, dass wir von der Linken Liste nicht gewillt sind, in dieser neuzeitlichen Galeere, auf der ein privater Investor laut und fröhlich die Trommel schlägt, Platz zu nehmen.

Besten Dank diesbezüglich für Ihr Verständnis.

Holger Reile

 

Linke Liste: Kitas müssen gebührenfrei werden

Die Linke Liste Konstanz (LLK) begrüßt, dass der Jugendhilfeausschuss, in dem sie aus Proporzgründen nicht vertreten ist, mit großer Mehrheit entschieden hat, die von der Verwaltung beabsichtigte erneute Erhöhung der Kita-Gebühren zunächst zurückzustellen. Besonders erfreut zeigten sich die LLK-Stadträt_innen Anke Schwede und Holger Reile darüber, dass nun sogar die Abschaffung der Kita-Gebühren geprüft werden soll.

“Die Forderung nach einer gebührenfreien Bildung von der Kita bis zur Hochschule ist ein essentieller Bestandteil unserer Programmatik”, betont Anke Schwede und verweist dazu auf das Wahlprogramm der LLK, das eine kostenfreie vorschulische Bildung einfordert. “Wir haben uns im Rat und den Ausschüssen immer wieder für die Kita-Gebührenfreiheit stark gemacht”, erinnert Schwede. Die LLK begrüße deswegen den jetzigen Vorstoß der SPD-Gemeinderatsfraktion, der in dieselbe Richtung zielt. Dass die Stadt sich jetzt bereit erklärt hat, die Machbarkeit durchzurechnen, wertet Holger Reile auch als Eingeständnis einer falschen Politik. Offenkundig ließe sich die Behauptung, kostenlose Betreuungsplätze seien nicht finanzierbar, angesichts voller Kassen nicht mehr halten. “Gerade in unserer Stadt aber, in der ständig steigende Mieten Menschen mit geringen Einkommen über Gebühr belasten, sind kostenlose Betreuungs- und Bildungsangebote für die individuelle Lebensperspektive wichtig”, so Reile. Die Linke Liste wird sich deshalb für alle Initiativen stark machen, die zu einer Absenkung der finanziellen Belastung führen. “Wir werden nicht locker lassen: Kitas müssen gebührenfrei werden”, erklärt Anke Schwede. Wichtig sei darüber hinaus auch, die immer noch vorhandene Unterdeckung bei Plätzen und Personal zu beseitigen.

Scharfe Kritik äußern die LLK-Rät_innen in diesem Zusammenhang auch an der Politik der Landesregierung, die Kommunen bei der vorschulischen Bildung finanziell zu wenig unterstütze. Wie schon unter der grün-roten Vorgängerregierung sei auch in der grün-schwarzen Koalition ein vom Land finanziertes gebührenfreies Kita-Jahr am Widerstand von Ministerpräsident Kretschmann gescheitert.

Linke Liste Konstanz (LLK)

LLK gegen “Sondereinrichtungen” für Geflüchtete

Das Thema Flüchtlingsunterbringung beschäftigte am vergangenen Donnerstag einmal mehr den Konstanzer Gemeinderat. Nach dem Willen der Verwaltung soll in einem Gewerbegebiet zwischen Reichenauer- und Line-Eid-Straße eine Gemeinschaftsunterkunft gebaut werden, in die Geflüchtete bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren eingewiesen werden sollen. Erst danach haben sie ein Anrecht auf andere Unterbringungsmöglichkeiten. Die Stadt plant, die bisherigen Sammelunterkünfte in der Steinstraße und der Luisenstraße kurzerhand zu solchen Anschlussunterkünften umzuwidmen. Die Linke Liste Konstanz (LLK) kritisiert diese Absicht, erschweren solche Massenunterkünfte doch die Integration der Flüchtlinge. Indes sehen auch wir die Schwierigkeiten, angesichts der Wohnungsnot angemessene Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Anke Schwede erläuterte in ihrem Redebeitrag die Position der LLK.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wertes Publikum,
die Linke Liste wird sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten. Denn wir sind nicht gegen eine neue Erstunterkunft in der Line-Eid-Straße, die nun doch benötigt wird – auch wenn sie wieder in einem Gewerbegebiet und nicht zentral liegt. Aber wir sehen es kritisch, dass die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nach Fertigstellung der Notunterkunft zu einem großen Teil in den dann freien Heimen in der Luisenstraße (Atrium) und Steinstraße 20 realisiert werden soll – wie auf der Kreistag-Sitzung letzten Montag ausgeführt wurde.

Dies bedeutet eben leider gerade das, was dieser Rat verhindern wollte: nämlich dezentrale Unterbringung und Ghettoisierung in großen Gebäuden – ganz zu schweigen vom jetzigen Zustand der Unterkünfte, die natürlich entsprechend grundlegend saniert und renoviert werden müssen. Der gute und richtige Ansatz von 2016, Wohnbebauung für anerkannte Flüchtlinge in kleineren Einheiten über die Stadt verteilt zu schaffen, wird wahrscheinlich nicht oder nur zu einem kleinen Teil umgesetzt werden. Beispiele für die Planung von Februar 2016 sind das Teil-Gebiet an der Christuskirche, das städtische Grundstück „Südlich Friedhof“ in Petershausen sowie Petershausen West/Zähringer Hof. Insgesamt wurden acht Grundstücke im Stadtgebiet benannt.

Mir ist bekannt, dass seit April 2017 die Zuschüsse bzw. Fördermöglichkeiten für diese Art der Wohnbebauung durch das Land gestrichen wurden. Aber es sollte auch ohne diese Gelder möglich sein, dass die WOBAK Häuser wie zum Beispiel in der Schottenstr. 10, Egg und Zergle, baut. Denn es lässt sich ja durchaus Geld damit verdienen, zumal es jetzt ja möglich ist, die Wohneinheiten „gemischt“ zu vergeben. Denn dies bedeutet weniger Stigmatisierung bzw. mehr „normales Wohnen“. Es geht auf dieser Sitzung zwar nur um die planungsrechtlichen Festsetzungen, aber die Richtung, die eingeschlagen werden soll, ist klar: Anschlussunterkünfte eben nicht in kleinen, über die Stadt verteilten Einheiten, sondern mehr oder weniger in „Sondereinrichtungen“.

Wir werden uns nur enthalten und nicht gegen die Vorlage stimmen, weil die Notwendigkeit einer weiteren Flüchtlingsunterkunft fraglos besteht und ein zeitlicher Aufschub für die Anschlussunterbringung in Konstanz Sinn macht.

Über den lokalen Suppenteller hinausschauen

Konstanz wächst – und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, prognostizieren Experten. Mit der Aufwärtsentwicklung bei den Einwohnerzahlen längst nicht mehr Schritt hält dagegen das Wohnraum- und Infrastrukturangebot. Die Mieten explodieren, weil es an Wohnungen mangelt, durch die Stadt wälzen sich Blechlawinen, es fehlt etwa an Kitaplätzen, Quartierszentren und öffentlichen Begegnungsmöglichkeiten. Stadtspitze und bürgerliche Gemeinderatsmehrheit ficht das nicht an – sekundiert von Immobilien-, Einzelhandels- und Tourismuslobby schwärmt man von “Schwarmstadt”. Unser Stadtrat Holger Reile hat bei der Gemeinderatssitzung am 26.10. anlässlich der Vorstellung einer Studie zur “kleinräumigen Bevölkerungsvorausrechnung” die marktkonforme Stadtentwicklung kritisch hinterfragt. Er fordert Lösungsansätze ein, die über lokalborniertes Geschäftsdenken hinausweisen und die Lebensqualität der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellen.

Durch das Gutachten von Herrn Häusser – das uns nützliche und interessante Statistiken zur Verfügung stellt – zieht sich die Erkenntnis, dass Mangel an Wohnraum herrscht, wie ein roter Faden. Dass wir mehr Wohnungen – und zwar bezahlbare – brauchen, um auch nur halbwegs mit dem prognostizierten Bevölkerungswachstum Schritt halten zu können, steht außer Frage. Auch wir befürworten das Handlungsprogramm Wohnen in der Hauptsache, über die Änderung bei der Segmentierung wird noch neu zu verhandeln sein wie über einiges andere auch.

Natürlich hat jeder das Recht, hierher zu ziehen, aber irgendwann ist aufgrund der fehlenden Flächen einfach Schluß – außer man vergreift sich in seiner Not an Waldgebieten und übriggebliebenen Grünflächen. Diesbezügliche Ansätze gab es ja schon und weitere Anläufe sind durchaus zu befürchten. Die Entwicklung der Projekte Hafner und auch Siemens-Areal – um die zwei größten zu benennen – ist begrüßenswert, wird uns aber nur eine Atempause verschaffen, wenn die Begriffe „Schwarmstadt“ oder „Wachstumsstadt“ – die keineswegs nur positiv besetzt sind – nicht auch kritisch hinterfragt werden.

Wer heutzutage glaubt, gegen das wuchernde Wachstum – das selbstverständlich Grenzen hat – könne man eh nichts machen und man müsse diese Entwicklung wehr- und klaglos hinnehmen, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und verschreibt sich einer gewissen Ignoranz. Denn folgt man dieser fatalen Einschätzung, dann wird sich der Druck auch auf den Konstanzer Kessel weiter verschärfen. Profitieren von dieser Entwicklung werden nur wenige und zwar ausnahmslos diejenigen, die sich mit dem Mangel an verfügbarer Fläche und Wohnraum goldene Nasen verdienen.

Herrn Häussers Gutachten trägt den etwas sperrigen Titel „Kleinräumige Bevölkerungsvorausrechnung“. Ich greife den Begriff auf und frage: Wie wäre es denn, Kolleginnen und Kollegen, wenn wir zumindest darüber nachdenken, wie es um die Chancen einer großräumigen Entwicklung stehen könnte? Dieser Prozess kommt allerdings nur dann zustande, wenn wir den gesamten Landkreis Konstanz ins Blickfeld nehmen und über unseren örtlichen Suppenteller hinausschauen.

Momentan ist es ja eher so, dass sich die einzelnen Kommunen in unserem Landkreis argwöhnisch beäugen und sogar juristisch aufeinander losgehen, wenn das eine Städtchen glaubt, das andere nasche unerlaubt an seinem Kuchen. Wer hat das schönste Veranstaltungshaus, die meisten Hotels, die höchsten Übernachtungszahlen, die größte Dichte an dm-Märkten oder die umsatzstärksten Einkaufstempel? Da herrscht ein Hauen und Stechen, wir haben es oft genug erlebt.

Sie mögen mich naiv nennen, aber vorausschauende Planung – vor allem auch für die kommenden Generationen – sieht anders aus. Unsere Aufgabe wäre es vielmehr, die Fläche im Landkreis gemeinsam zu entwickeln und Partikularinteressen der einzelnen Stadtgesellschaften auf einen hinteren Platz zu verweisen. Aber das geht natürlich nur, wenn die einzelnen Kommunen an einem Strang zíehen oder es zumindest versuchen.

Denn Fakt ist doch: Die Fokussierung auf wenige sogenannte Schwarmstädte geht in die falsche Richtung und ist alles andere als zukunftsweisend. Die Alternative dazu funktioniert natürlich auch nur, wenn der Landkreis in Gänze eine dementsprechende Infrastruktur aufweist: Attraktive und bezahlbare Wohngebiete auch außerhalb der Wachstumsstädte wie Konstanz oder Radolfzell – flächendeckende Versorgung mit Kindergärten, Schulen – aber vor allem ein ebenso flächendeckender und miteinander gut vernetzter ÖPNV – um nur wenige, aber wichtige Voraussetzungen für großräumigeres Handeln zu nennen.

Eine Bemerkung zum Schluß. Ich würde mir wünschen, wir denken alle ein Stück in diese Richtung weiter, verlassen unsere Unterstände der Gedankenenge und erörtern diese Möglichkeiten beispielsweise im Rahmen einer ersten Regionalversammlung im Landkreis Konstanz.

Holger Reile (Linke Liste Konstanz)

Warum kauft die Stadt nicht mehr Grundstücke?

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag kam es zu einer längeren, den Laien verwirrenden Debatte über das Vorkaufsrecht der Stadt Konstanz an einem Grundstück an der Bücklestraße. Dieses mit einer Halle bebaute Grundstück nahe dem Siemens-Areal wird von privat an privat verkauft, und die Stadt erklärte den Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht. Hat die Verwaltung hier angesichts knapper Flächen eine große Chance vertan? Oder ist alles ganz anders?

Für den Laien sieht das alles erst einmal ganz einfach aus: Wenn ein Grundstück oder eine Immobilie von privat an privat verkauft wird, sei es ein Häuschen, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie, hat die Stadt oft ein Vorkaufsrecht. Das heißt, Erwerber und Verkäufer müssen ihren Kaufvertrag der Stadt vorlegen, und die muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern, ob sie ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen will oder nicht. Wenn sie dieses Recht ausübt, kann sie die Immobilie zu dem Preis erwerben, der im Kaufvertrag zwischen privatem Verkäufer und Käufer vereinbart war.

Größe eines Fußballplatzes

Es ging in diesem Fall um insgesamt rund 5 000 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche an der Bücklestraße, gelegen zwischen Rieter- und Siemensareal, also zur Schneckenburgstraße hin. Dieses Gelände einschließlich einer darauf stehenden gewerblichen Halle hat der derzeitige Besitzer für rund 2,5 Millionen € verkauft. Die Grundstücksfläche entspricht über den Daumen gepeilt etwa einem Bundesliga-Fußballplatz. Die Verwaltung wollte eigentlich ohne Diskussion auf ihr Vorkaufsrecht verzichten, aber Grüne und Linke waren dazwischengegrätscht. Angesichts des massiven Grundstücksmangels in Konstanz – sowohl für den Wohnungsbau als auch (wie die Stadt selbst immer wieder beteuert) für die Gewerbeansiedlung – scheint dies ein geeignetes Gelände für dringend benötigte Wohnungen oder den Umzug des Technologiezentrums zu sein.

Eigentlich aber ging es um eine Grundsatzdebatte: Die Stadt ließ sich jüngst das Siemensareal entgehen, weil es ihr zu teuer war, und dieses große, relativ stadtnahe Gebiet “entwickelt” jetzt ein profitorientiertes Privatunternehmen. Das Vincentius-Gelände gar hat die Stadt meistbietend an einen Privatinvestor vergeben und damit von öffentlich kontrolliertem Grund in privaten Grund verwandelt und dauerhaft der Spekulation preisgegeben. Mit beiden Entscheidungen hat sie auf wesentliche städtebauliche und soziale Gestaltungsmöglichkeiten verzichtet, was etlichen VolksvertreterInnen zunehmend Bauchgrimmen bereitet.

Angesichts der prekären Lage auf dem Konstanzer Wohnungsmarkt werden die Stimmen im Gemeinderat immer lauter, die – wie es die Linke Liste von Anfang an tat – möglichst viel und immer mehr Grund und Boden in städtischer Hand sehen wollen. Das heißt einerseits, städtische Grundstücke an Private nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch in Erbpacht zu vergeben. Andererseits bedeutet das natürlich, wie in diesem Fall Vorkaufsrechte für Immobilien zu nutzen, wo auch immer das irgend sinnvoll ist. (Im Fall eines Eigenheims, das von einer Familie an eine andere weiterverkauft wird, wäre das natürlich sinnlos, niemand will Oma an ihr klein Häuschen.)

Die Akteure auf dem so genannten freien Markt sind offenkundig weder willens noch in der Lage, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, also ist die Stadt gefragt, und die braucht dafür Flächen.

Hat die Stadt überhaupt ein Vorkaufsrecht?

Am Ende kam dann aber doch keine Debatte über die Grundsätze der städtischen Immobilienpolitik zustande, sondern ein Scharmützel zwischen in baurechtlichen Fragen überforderten Gemeinderätinnen und -räten sowie einer ihren guten Willen bekundenden Verwaltung, die juristische Bedenken geltend machte. Es ging also nicht um die Frage, ob es sinnvoll wäre, das Gelände zu kaufen, die Halle abzureißen und dort etwas anderes hinzusetzen.

Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn versicherte, dass er stets größtes Vergnügen dabei empfinde, ein Grundstück für die Stadt zu kaufen, sofern der Preis nur stimme. Oberbürgermeister Uli Burchardt assistierte ihm, die Stadt habe “in den letzten Jahren” 10 Millionen € mehr für Grundstückskäufe ausgegeben als für Grundstücksverkäufe eingenommen und sei bei guten Angeboten natürlich auch weiterhin kaufinteressiert.

Christoph Sigg vom Amt für Liegenschaften und Geoinformation erläuterte den Standpunkt der Verwaltung. Demnach hat die Stadt im Fall des Grundstücks zwar ein Vorkaufsrecht, kann es aber aus juristischen Gründen in diesem Fall nicht wahrnehmen. Dieses Gebiet sei in der Bausatzung als Gewerbegebiet ausgewiesen, und der Erwerber wolle das Gelände für Gewerbe nutzen. Hätte man dieses Gebiet für Wohnungsbau oder anderweitig verwenden wollen, dann hätte man bereits vor dem Verkauf des Grundstücks entsprechende Planungsvorstellungen entwickeln müssen. Er verwies darauf, dass zwischen dem dinglichen und dem gesetzlichen Vorkaufsrecht ein großer Unterschied bestehe.

(Privat-) Eigentum ist heilig

Die Stadt, da waren sich Sigg und Langensteiner-Schönborn einig, hätte an dieser Stelle nur dann ein Vorkaufsrecht auch vor Gericht durchsetzen können, wenn sie dieses Gelände etwa für einen lang geplanten Kindergarten benötigte, der anderswo schwer zu verwirklichen sei. “Eigentum ist ein hohes Gut”, sekundierte Langensteiner-Schönborn, “da kommen sie nur schwer rein.” Er nannte das Vorkaufsrecht eine Maßnahme, die es der Stadt lediglich erlaube, erkennbaren Fehlentwicklungen vorzubeugen, und das sei hier nicht der Fall. Außerdem erweise sich das Vorkaufsrecht ohnehin schnell als Papiertiger, denn jeder Erwerber werde erklären, den städtischen Planungsvorgaben folgen zu wollen, selbst wenn die Stadt dieses Gelände morgen zu einem Misch- oder Wohngebiet erkläre. Das ist einsichtig, einem Immobilieninvestor ist es nämlich meist ziemlich gleichgültig, mit was er auf seinem Grundstück Zaster macht.

Anders wäre die Lage nach Angaben der Verwaltung, wenn dieses Gelände früher in städtischer Hand gewesen wäre und damals nur mit irgendwelchen eindeutigen Vertragsklauseln für den Fall des Weiterverkaufs an den heutigen Besitzer gegangen sei. Ohne solche Klauseln aber sei beim (in der Verwaltung durchaus vorhandenen) besten Willen nichts zu machen. In der Sprache der Vorlage: Die “rechtliche Durchsetzbarkeit des Vorkaufsrechts ist […] bei Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen problematisch. Ein Interesse an der Ausübung des eingetragenen Vorkaufsrechtes besteht deswegen im vorliegenden Verkaufsfall nicht.” Mit anderen Worten: Man will einem nach Meinung der Stadt zu erwartenden Rechtsstreit aus dem Wege gehen.

Nebelbomben?

Angesichts der grundsätzlichen Begeisterung des Oberbürgermeisters für privatwirtschaftliche Lösungen runzelten etliche Gemeinderätinnen und -räte skeptisch ihre Stirnen, ob diese Rechtsposition denn stimme oder nur vorgeschoben sei. Neben anderen bemängelte Holger Reile (LLK), dass die Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung für die Gemeinderätinnen und -räte angesichts der Komplexität des Sachverhalts äußerst dürftig sei.

Der juristischen Argumentation der Verwaltung hatte mangels Fachwissens niemand im Rat etwas entgegenzusetzen. Der Gemeinderat ist schlichtweg auf die Rechtsauskünfte der Verwaltung angewiesen, und die lag mit ihrer Rechtsmeinung zum Teil schon katastrophal daneben – man denke nur an den Fall Müller-Esch.

Ist die juristische Lage aber so, wie sie die Verwaltung vorgetragen hat, ist das Vorkaufsrecht also wirklich nur ein weitgehend zahnloses Instrument, das man kaum jemals einsetzen kann, so lässt sich daraus ein Schluss ziehen: Im Interesse der künftigen Stadtentwicklung darf kein öffentlicher Grund mehr an Investoren verkauft werden, die ihn auf lange Sicht ohnehin nur möglichst gewinnbringend ausschlachten und weiterverkaufen werden.

O. Pugliese

Hier spricht der Jurist

Ja, es ist in der Tat erforderlich, dass die Stadt 1. ein Ziel mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgt und 2. dass dieses Ziel realisierbar ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts finden sich in § 25 BauGB. Schauen wir uns die einzelnen Voraussetzungen an.

Eine Zwecksetzung muss her. Darüber hinaus muss der Zweck zugleich ein zulässiger und hinreichender öffentlicher Belang sein. Der Gesetzestext selbst fordert keine Abwägung privater und öffentlicher Interessen, sondern fragt nur, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts durch öffentliche Belange gerechtfertigt ist. Zu diesen öffentlichen Belangen gehört unter anderem die Schaffung von Wohnraum in Städten, in denen der Wohnraumbedarf nicht durch Einkauf auf dem allgemeinen Grundstücksmarkt gedeckt werden kann (BeckOK BauGB, Spannowsky/Uechtritz/Griwotz, § 24 Rn. 23). In Konstanz ist die Wohnungsmarktlage prekär wie nie. Dieser Gedanke ist quasi für die Stadt geschaffen. Ein öffentlicher Belang von hinreichendem Gewicht liegt vor.

Im Gegensatz zur Auffassung der Stadt Konstanz muss die Zwecksetzung nicht sofort realisierbar sein. Es reicht aus, wenn die Stadt dabei ist, die Voraussetzungen zu schaffen, um das Ziel zu realisieren:

„Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt die Ausübung des Vorkaufsrechts nur, wenn im konkreten Einzelfall dem mit dem jeweiligen Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 verfolgten Zweck entsprochen wird. Mit der Durchführung der weiteren Schritte, die zur Erreichung des mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgenden Zwecks notwendig sind (z.B. Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Wohnbebauung), muss alsbald zu rechnen sein. Auch in einem frühen Planungsstadium muss bereits eine hinreichende Realisierungschance bestehen.“ (Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, Baugesetzbuch, 13. Auflage 2016, § 24 Rn. 20; genauso BeckOK BauGB, Spannowsky/Uechtritz/Griwotz, 39. Edition, Stand: 01.10.2017, § 24 Rn. 22 f.).

Es hätte mithin gereicht, einen Planaufstellungsbeschluss zu fassen. Realisierbar wäre die Planung eines Wohngebietes am fraglichen Standort allemal gewesen!

Selbstverständlich wäre ein Zugriff auf den Grund mithilfe eines „dinglichen“ Vorkaufsrechts einfacher. Ein “dingliches” Vorkaufsrecht wird durch Vertrag eingeräumt, das “gesetzliche” Vorkaufsrecht entsteht ohne Zustimmung des Eigentümers und ist bei seiner Ausübung an rechtliche Grenzen geknüpft, während das „dingliche“ Vorkaufsrecht keinen Beschränkungen bei der Ausübung unterliegt. Aber wie der vorliegende Fall zeigt, sind rechtliche Hürden nicht unendlich groß – im Gegensatz zur Angst der Stadt Konstanz vor rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer sich nicht traut, wird keinen Kurswechsel in der Wohnungsfrage erzielen.

Simon Pschorr

LLK-Stadträte bleiben Wahl des Kämmerers aus Protest fern

Bei der Gemeinderatssitzung am 24.10. stand im nicht-öffentlichen Teil die Besetzung der Stelle “Leitung der Kämmerei” auf der Tagesordnung. Die Stadträt_innen der Linken Liste Konstanz (LLK) nahmen daran nicht teil. Anke Schwede und Holger Reile betonten, dass sich diese Ent­schei­dung nicht gegen die Person richtet, die zur Wahl steht. “Wir protestieren mit unserem Fernbleiben vielmehr gegen das Vorgehen von Oberbürgermeister Uli Burchardt bei der Bestimmung des Nachfolgers von Hartmut Rohloff”, erklärte Fraktionsvorsitzender Reile.

Bereits im Juli hatte der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung mit klarer Mehrheit über die Neubesetzung der Kämmerei-Leitung entschieden. Die gewählte Person stammte aus einem Kreis mehrerer Bewerber_innen, die zuvor verschiedene Auswahlrunden des Rats und der Verwaltung durchlaufen hatten. Das Wahlergebnis passte dem Oberbürgermeister offenkundig nicht – er legte Veto dagegen ein. Da sich im Rat nicht die nach § 24 Gemeindeordnung nötige 2/3-Mehrheit fand, um dieses Veto außer Kraft zu setzen, konnte Burchardt die Wahl für ungültig erklären.

Für die Stadträt_innen der LLK ist das Verhalten des Oberbürgermeisters völlig inakzeptabel, zumal es um eine der wichtigsten Funktionen innerhalb der Stadtverwaltung geht. Dass das Stadtoberhaupt mit formalen Winkelzügen den Mehrheitswillen des Rats außer Kraft setzt, macht die Besetzungsprozedur am 24.10. zur Farce. “Daran werden wir uns nicht beteiligen”, so Schwede und Reile.

Linke Liste Konstanz (LLK)

Wohnungsbau dem Markt entziehen

Der Technische und Umweltausschuss beschäftigte sich am vergangenen Dienstag mit einer ersten Zwischenbilanz des 2014 vom Gemeinderat beschlossenen “Handlungsprogramms Wohnen”. Die Linke Liste Konstanz (LLK) hatte das Programm mitbeschlossen, aber schon damals die soziale Schieflage kritisiert und einen Kurswechsel hin zum öffentlich finanzierten Wohnungsbau gefordert. Die im Ausschuss vorgelegte Bestandsaufnahme auf Grundlage dreier von der Stadtspitze in Auftrag gegebene Gutachten gibt uns Recht: Entstanden sind nicht nur zu wenig, sondern vor allem zu teure Wohnungen. Der Beitrag von LLK-Stadtrat Holger Reile im Wortlaut.

Ganz neu ist die Erkenntnis nicht, dass wir mehr Wohnungen brauchen, um den Bedarf halbwegs zu decken. Dennoch liefern die uns vorliegenden Gutachten wissenschaftlich fundiertes und damit sachdienliches Material zur Wohnungssituation in der Stadt. Drei Gutachten liegen uns vor – für die sich die Ausgaben zumindest mal halbwegs gelohnt haben, was ja nicht oft der Fall ist – und mit denen es sich arbeiten lässt.

In der Bestandsaufnahme des Instituts „empirica“ ist zu lesen, dass Konstanz weiterhin wächst, aber die Bautätigkeit mit dem Bevölkerungswachstum nicht mitgehalten hat und deshalb auch die Mieten weiter gestiegen sind. Empirica erklärt, Zitat: „Ohne eine kräftige und zeitnahe Ausweitung der Flächenpotenziale für den Wohnungsbau werden auch künftig Haushalte mit kleinem Geldbeutel und junge, sogar gutverdienende Familien aus der Stadt ins Umland verdrängt und schreitet die soziale Entmischung weiter voran“. Zitat Ende. Rechnerisch kommt das Institut auf einen Bedarf von 7919 Wohnungen bis zum Jahr 2035 – eine etwas schräge Zahl, die vermuten lässt, damit soll die wissenschaftliche Kompetenz untermauert werden.

Das Gewos-Gutachten kommt zusammengefasst zu der Erkenntnis: Viele Wohnungen mit qualitativ mittlerer Ausstattung werden viel zu teuer vermietet – Vermieter verlangen eben, was der Markt hergibt. Für uns zeigt das Folgendes: Das Handlungsprogramm Wohnen wirkt durch seine Fokussierung auf den frei finanzierten Mietwohnungsbau zu einem großen Teil offenbar als Mieterhöhungsbeschleuniger – anders kann man das kaum verstehen. Und das hat Auswirkungen auf das gesamte Mietpreisniveau. In einer aktuellen Pressemitteilung erklärte der Bund für Umwelt- und Naturschutz zum Thema: „Das Ziel des Handlungsprogramms Wohnen, die Mietpreise auf einem für Familien und Normalverdiener verträglichem Maß zu halten, wurde verfehlt. Im Gegenteil: die teuren Mieten im Neubau ziehen auch den Mietpreis der Bestandsmieten im freien Wohnungsmarkt deutlich nach oben“. Zitat Ende.

Denn auch der angebliche Sickereffekt lässt sich in der Gewos-Studie nur schemenhaft erkennen. Die von der Stadt behauptete mietpreisdämpfende Wirkung ist reines Wunschdenken. Fakt ist nämlich: Erstens zahlten Haushalte, die eine neue Wohnung bezogen haben, in der Regel mehr dafür, und zweitens wurden die dann freigewordenen Wohnungen mindestens zum gleichen Preis vermietet, und oft sogar teurer.

Das Ergebnis der Haushaltsbefragungen von Gewos zeigt zudem ziemlich klar: Die durchschnittlichen Mietpreise in frei finanzierten Mietwohnungen liegen bei 11,40 Euro und bei geförderten Mietwohnungen im Neubau bei 7,50 Euro. Somit wirkt der profitorientierte Mietwohnungsbau eben als preistreibend und bringt Leute mit schmalen Geldbeutel schnell in Finanznöte. Somit kommt Gewos richtigerweise zu dem Schluß, dass preisgünstiger Wohnraum nur geschaffen werden kann, wenn man auf öffentliche Förderung setzt. Den sozialen Folgen der Mietpreiserhöhung gehen die Gutachten leider nur am Rande nach, immerhin verweist Gewos aber auf die durchweg unheilvolle Entwicklung, dass der Mietkostenanteil am Haushaltseinkommen in Konstanz bei knapp 30 Prozent liegt, fast 20 Prozent der Haushalte aber zahlen sogar 40 Prozent und mehr für ihre Miete.

Das Institut rät deshalb, mehr zu bauen und den neuen Stadtteil Hafner schnell aus dem Boden zu stampfen. Der Neubau müsse dabei in allen Segmenten stattfinden. Das mittlere Segment soll danach aber überproportional mit einem Anteil von 50 Prozent bedient werden. Was daran so neu sein soll, erschließt sich uns allerdings nicht, den genau diesen Anteil sah das Handlungsprogramm Wohnen bisher auch schon vor. Gleichzeitig soll das untere Segment von bisher 17 auf 25 Prozent ausgeweitet werden. Dass nun die Freie Grüne Liste für die Anhebung des unteren Segments auf 33 Prozent plädiert, nehmen wir erfreut zur Kenntnis. Das reicht unserer Meinung zwar immer noch nicht, ist aber neu und begrüßenswert, denn es entspricht in etwa dem, was wir von der Linken Liste schon vor Jahren gefordert haben.

Fazit: Fast alle aus den Untersuchungsansätzen abgeleiteten Vorschläge und Empfehlungen bleiben überwiegend darauf beschränkt, das Agieren rein profitorientierter Investoren ein wenig zu beeinflussen – oder auch gleich zu kapitulieren, wie im Fall Vincentius Was nicht sein darf, kann in den Augen der Marktapologeten nicht sein, deshalb will man es beim bisherigen Kurs weitgehend belassen und fummelt lediglich an einigen Stellschrauben herum. Dabei belegen die Gutachten an mehreren Stellen, dass so keine Abhilfe zu schaffen ist. Die zusammengetragenen Fakten untermauern unsere Forderungen, die da waren und immer noch sind:

Dass neue Wohnungen gebaut werden müssen, steht außer Frage. Aber wer erschwinglichen Wohnraum für Gering- und Normalverdiener schaffen will, muss einen möglichst großen Teil des Wohnungsbaus dem privaten Immobilienmarkt entziehen und mehr denn Wohnungsbaugesellschaften wie Wobak und Spar- und Bauverein, genossenschaftliche Gruppierungen und andere Non-Profit-Unternehmen mit ins Boot holen. Greift man dennoch auf private Investoren zurück, dann nur, wenn sich diese auf soziale und ökologische Standards verpflichten lassen. Das war immer eine unserer Forderungen und die werden wir auch weiterhin vertreten.

Eine Anmerkung noch über die öffentliche Debatte zu diesem Thema, dem sich auch die örtliche Tageszeitung gewidmet hat. Erst kürzlich titelte der Schreiber seinen Beitrag zur Sache folgendermaßen: „Wachstum in Konstanz – die Stadt darf nicht länger das Ob diskutieren, sondern muss Wege für das Wie finden“. Und weiter im Text ist zu lesen, Zitat: „Eine Debatte über angebliche Grenzen des Wachstums ist sinnlos“ und außerdem, so eine zusätzliche Einschätzung, könne sich die Stadt gegen ihre Entwicklung gar nicht stemmen und habe sie willenlos hinzunehmen. Eine fatale Erkenntnis und weit weg von dem, was man von nachhaltiger Politik verlangen kann, ja muss.

Ich kann nur hoffen, dass diese Fehl-Einschätzung nicht unser zukünftiges Handeln bestimmt. Selbstverständlich darf man nicht nur, sondern muss man auch über Grenzen des Wachstums – das beileibe kein angebliches ist – nachdenken, alles andere wäre verantwortungslos. Die sogenannte Schwarmstadt Konstanz weiterhin bis zum Bersten vollzustopfen, auch noch die letzten Flächen zu versiegeln, und sie widerstandslos den Gesetzen des Marktes auszuliefern, kann nicht unsere Richtschnur sein, denn dafür, Kolleginen und Kollegen, wurden wir sicher nicht gewählt.

H. Reile