StadträtInnen der Linken Liste: Kossmehl sollte sein Mandat zurückgeben

Autor | 27. Juni 2014
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Knatsch um Aufsichtsratsposten Auslöser des Fraktionswechsels?

Kaum hatte Klaus-Peter Kossmehl für die CDU erneut einen Gemeinderatssitz errungen, wechselte er zu den Freien Wählern. Wir sind wie viele BürgerInnen der Meinung, dass man hier durchaus von Wahlbetrug reden kann. So trägt ein Kommunalpolitiker mit seinem undemokratischen Verhalten dazu bei, dass die grassierende Politikverdrossenheit unter der Bevölkerung weiter steigt.

Klaus-Peter Kossmehl hat auch das Ansehen des Gemeinderates beschädigt. Die Linke Liste fordert Kossmehl auf, umgehend und vor der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats sein Mandat zurückzugeben. Damit trüge er zumindest zur Schadensbegrenzung bei. Die Behauptung, eine Kommunalwahl sei eine reine Personenwahl, greift hier nicht. Er wurde auf der Liste und für das politische Programm der CDU gewählt. Wenn er sich dieser Partei nicht mehr zugehörig fühlt, sind die Voraussetzungen für seine Wahl entfallen. Der politische Anstand gebietet deshalb die Rückgabe des Mandats. Die Gemeindeordnung sieht das im übrigen ausdrücklich vor. In §16 heißt es dazu, „Ferner kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat verlangen, wenn er aus der Partei oder Wählervereinigung ausscheidet, auf deren Wahlvorschlag er in den Gemeinderat oder Ortschaftsrat gewählt wurde.“

Auch die Freien Wähler geben in der Causa Kossmehl ein schlechtes Bild ab. Sie müssen sich vorwerfen lassen, sich als Auffangbecken für Pöstchenjäger herzugeben, um die eigenen Einflussmöglichkeiten im Gemeinderat zu verbessern. Wenn das die Quintessenz ihres Slogans „Frei statt Partei“ ist, dann bedeutet das eine Verhöhnung des WählerInnenwillens.

Klaus-Peter Kossmehl äußert sich öffentlich nicht zu den Gründen seines Fraktionswechsels. Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen aber verlautet, war mit ausschlaggebend für seine Entscheidung, dass ihm die CDU den Aufsichtsratsposten bei der Sparkasse entzogen und diesen finanziell lukrativen Nebenjob CDU-Rat Roger Tscheulin zugeschustert hat.

Unserer Meinung nach ist es längst an der Zeit, dass alle RätInnen ihre gemeinderätlichen Einkünfte offenlegen, die über das grundsätzliche Mandatssalär von 370 Euro hinausgehen. Während des Kommunalwahlkampfs betonten alle Parteien, dass sie sich für Transparenz einsetzen möchten. Die Offenlegung der zusätzlichen Honorare für diverse Beirats-, Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsposten wäre dazu ein erster und auch nötiger Schritt.

Anke Schwede, Holger Reile

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