Aufsichtsbeschwerde wegen Kurzstreckenticket

Autor | 11. Oktober 2019

Seit langem gibt es Kritik an zu hohen Fahrpreisen bei den Konstanzer Stadtbussen. Im Gemeinderat fordern die linken Rät*innen, deren Ziel der Nulltarif ist, zumindest deutlich günstigere Tickets. Zuletzt waren auch aus grüner Ecke entsprechende Äußerungen zu hören. Nun haben die bislang verlässlich beratungsresistenten Stadtwerke gekreißt und immerhin ein Mäuslein namens Kurzstreckenticket geboren. Das wird allerdings nicht ausreichen, den ÖPNV im klimapolitisch nötigen Maß aufzuwerten – zumal es exklusiv jenen Fahrgästen vorbehalten bleiben soll, die über ein Smartphone verfügen. Die LLK-Stadträt*innen sind deshalb jetzt beim Regierungspräsidium vorstellig geworden, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht.

Die Mitteilung im Wortlaut:

Die Stadträt*innen der Linken Liste Konstanz (LLK) legen Aufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Freiburg (RP) gegen das seit 1. Oktober erhältliche Kurzstreckenticket der Stadtwerke Konstanz ein, weil es nur online erworben werden kann. Nach Überzeugung von Simon Pschorr, Anke Schwede und Holger Reile verstößt die für den Busverkehr zuständige städtische Gesellschaft damit gegen geltendes Recht.

Stein des Anstoßes für die LLK-Rät*innen war die am 1. Oktober in Kraft gesetzte neue Tarifstruktur der Stadtwerke. Diese erweitert das bisherige Fahrschein-Angebot um ein Kurzstreckenticket, mit dem die Führung der Stadtwerke auf die immer lauter werdende Kritik an zu hohen Preisen im städtischen Nahverkehr reagiert hatte. Die LLK-Fraktion, die seit langem zu den vehementesten Verfechtern einer Aufwertung des ÖPNV-Angebots der Stadt gehört – sie fordert etwa engere Taktfrequenzen, einen Ausbau des Netzes vor allem in die Randbezirke und nicht zuletzt eine drastische Senkung der Fahrpreise, – begrüßt zwar die Entscheidung, für kurze Wege einen verbilligten Fahrschein einzuführen, als einen – wenn auch zögerlichen – Schritt in die richtige Richtung. Dass dieses Ticket aber nur kaufen kann, wer über ein Smartphone oder einen Internetzzugang verfügt, kritisieren die Ratslinken scharf als rechtswidrig.

Aus ihrer Sicht verstoßen die Stadtwerke damit gegen in den Paragrafen 39 und 45 festgeschriebene Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das darin vorgeschriebene Gebot der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifstrukturen müsse „den Grundsätzen der Transparenz und Gleichmäßigkeit Genüge tun, um den gleichen Zugang zu Leistungen im Daseinsvorsorgeinteresse sicherzustellen“, zitiert Simon Pschorr einen Rechtskommentar zu Paragraf 39 PBefG. Dazu gehöre, dass die Tarifgestaltung insbesondere der Gleichbehandlung von Fahrgästen Rechnung trage. Ein Grundsatz, so der LLK-Stadtrat und Jurist, gegen den das Konstanzer Kurzstreckenticket klar verstoße. „Um die Anforderungen an einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen öffentlicher Daseinsvorsorge zu wahren“, so der Kern von Pschorrs Argumentation, „müssen wesentlich gleiche Nutzer gleichbehandelt werden.“ Dagegen verstoße die Konstanzer Regelung, die es Fahrgästen ohne Smartphone unmöglich macht, das billigere Ticket zu kaufen. Die LLK-Rät*innen verweisen darauf, dass in der Altersgruppe ab 65 Jahren lediglich 41 Prozent über ein solches Mobiltelefon verfügen, und deshalb „überproportional viele Senioren das neue Kurzstreckenticket nicht nutzen“ können.

Weil die Stadt Konstanz als zuständige Genehmigungsbehörde und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Stadtwerke die neue Tarifstruktur durchgewunken hatte, wenden sich die linken Rät*innen jetzt an das Regierungspräsidium. „Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden, diese verfehlte Ermessensentscheidung hinsichtlich der Genehmigungserteilung im Rahmen des § 39 PBefG zu korrigieren.”

Die LLK fordert, dass Senioren und andere Menschen, die kurze Strecken mit dem Bus zurücklegen müssen, weil sie weniger mobil sind als andere Verkehrsteilnehmer, sämtliche Arten von Fahrkarten auch beim Busfahrer oder an Automaten kaufen können.

MM/jüg (Foto: jüg)

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