Für die Wahl der ersten Konstanzer Jugendvertretung am 24. März 2022 sind 37 Bewerbungen vollständig und fristgerecht eingegangen. Damit liegen nun mehr als doppelt so viele Bewerbungen wie Plätze vor. Schön, dass sich so viele Jugendliche angesprochen fühlen und die Geschicke der Stadt mitlenken wollen. Dies war überfällig: Radolfzell hat schon seit 1993 einen Jugendgemeinderat. Frischer Wind kann nicht schaden – in den zuweilen verkrustet anmutenden kommunalpolitischen Gremien der Stadt Konstanz erst recht nicht. Uns ist wichtig, dass die Stimmen der Jugend wirklich gehört werden und die neuen KommunalpolitikerInnen die sie betreffenden Entscheidungen auch maßgeblich beeinflussen. Laut der städtischen Website „Jugendvertretung“ sollen die zwölf Gewählten im Alter von 14 bis 19 Jahren „mitüberlegen, mitdenken, mitsprechen, mitmachen“. Hier fehlt unserer Meinung nach das Verb „mitentscheiden“.
Die rechtliche Grundlage für die Beteiligung Jugendlicher bildet der 2015 novellierte § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür […] kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten“. Auch die Teilnahme bei Gemeinderatssitzungen muss den JugendvertreterInnen gewährt werden, sofern es sich um „ihre“ Angelegenheiten handelt. Sie haben mindestens ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Außerdem erhält das Jugendgremium angemessene finanzielle Mittel, um eigenverantwortlich die Stadt zu gestalten.
Die LLK freut sich jedenfalls auf die baldige Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen in möglichst vielen Sitzungen!
Amtsblatt 03/2022